bin 50%schwerbehindert durch diabetis typ 1.bin seid 1988 im einzellhandel.arbeite 24 std woche.wiev

bin seid oktober 2014 mit 50%schwerbehindert eingestuft worden,wegen diabetis typ1.nehme am tag noch 9 tabletten zu mir.(bluthochdruck,blutverdüngen.u.s.w.)ich arbeite seid 1988 mit 24 std woche in einer lebendsmittel branche.nun soll ich 10-12 überstunden die woche machen,schaffe ich aber nicht mehr.ab und an soll ich auch noch in einer anderen fiale arbeiten,doch auf grund meiner krankheit kann ich das meistens nicht.was für rechte am arbeitsplatz habe ich als behinderte von 50%...und von wem bekomme ich das schriftlich für den arbeitgeber.

Antworten

  • Hallo Schneefrau
    ich bin erstaunt, daß Du als Teilzeitbeschäftigte so viele Überstunden machen sollst. Bei dieser hohen anzahl könntest Du auch Vollzeit beschäftigt werden mit dem entsprechendem Verdienst.

    Jetzt zu Deinem Problem. Echte Mehrarbeit brauchst Du als schwebehinderter Mensch nicht zu leisten. Etwas anders ist es wenn Arbeitszeit aus unterschiedlichen Gründen ausfällt. Diese mußt Du dann vor oder navharbeiten. Beispiel. Soll ausfallende Arbeitszeit von einem Brückentag herausgeholt werden, kannst Du Dich nicht dagegen wehren. Wenn Du echte Mehrarbeit nicht leisten willst oder kannst, darfst Du sie ablehnen. Hier ist ein Link worauf Du Deine Ablehnung begründen kannst.

    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/124.html

    LG Nobby
Diese Diskussion wurde geschlossen.