Problem: Kraftfahrzeughilfe

Hallo Ihr lieben,

ich bin neu hier und heiße Christian (32 Jahre).
Ich bin berufstätig, habe eine inkompl. Querschnittslähmung (Rollstuhlfahrer) und das Merkzeichen aG (90% Gdb).

Ich habe aus beruflichen Gründen bei der Agentur für Arbeit um die Zusendung der Anträge zur Kraftfahrzeughilfe gebeten und auch bekommen. Es geht mir um den Zuschuss eines Führerscheins inkl. des Antrags zum späteren Kauf eines PKWs mit Umbau.

Nun steht im beiliegenden Schreiben der Agentur für Arbeit folgender Text:

"Um über Ihren Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Kraftfahrzeughilfe (Zuschuss zu den Kosten der Fahrausbildung und des Erwerbs der Fahrerlaubnis) entscheiden zu können, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten um die Erlaubnis zum Ablegen der Führerscheinprüfung und zum Führen eines PKW zu beantragen."

Erforderliche Unterlagen: Zusendung Entscheidung des Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten


Das heißt (auch auf Nachfrage) für mich, ich muss "vor" der Bewilligung erstmal alle nötigen Dinge wie Erste Hilfe, Sehtest usw. machen, dann zum Bürgeramt den Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen und dann warten bis die ein ärztliches Gutachten verlangen. Dann einen Arzt suchen, dieses Gutachten wieder an die Behörde senden und wieder warten. Mit der Entscheidung der Behörde nun zur Agentur für Arbeit um den Antrag auf den Zuschuss bewilligen zu lassen, was wieder einige Zeit dauert.

Mal davon abgesehen gibt es in meiner Stadt bis Ende August keinen Termin beim Bürgeramt mehr und hier läuft alles nur noch (mit Termin)! Alle Kosten müssen von mir erstmal ausgelegt werden, die ich dann angeblich per Vorlage der Rechnungen erstattet bekomme (egal ob Antrag Bewilligt oder nicht).

Ist das wirklich korrekt so? War das bei euch ebenfalls die gleiche Verfahrensweise?

Ich finde das totaler Schwachsinn, da dieses ganze unnötige Prozedere über Monate dauert und reinste Schikane ist. Wenn ich pech habe, hab ich im Winter die Bewilligung! Warum muss ich denn solch einen Umweg gehen? Zumal meine Sachbeabeiterin die Frist für den Antrag verlängern musste, weil sie ganz erstaunt war, dass es so lange dauert.

Könnt Ihr mir bitte helfen und mir sagen, ob das einfach so bekloppt geregelt ist oder man mir hier Steine in den Weg legt?



Vielen Dank!

Antworten

  • Hallo Christian,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Fachexperten benötigen für eine kompetente Antwort möglichst viele relevanten Details zum jeweiligen Anliegen. Sollte es weitere Informationen geben, wäre es hilfreich, wenn Du diese in der Zwischenzeit nachreichst. Dabei werden selbstverständlich keinerlei persönlichen Daten benötigt.

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    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Christian.. Das hat mit Behördenwillkür nichts zu tun.. Es ist doch ganz einfach..
    Wenn du einen Antrag für einen Zuschuß oder Dahrlehen stellen willst zum Erweb des Führerscheins bzw. zum Kauf eines Fahrzeuges , muß das zuständige Amt erstmal sehen , ob du überhaupt ein Fahrzeug führen , bzw. ob du einen Führerschein bekommen könntest. Wenn diese vorraussetzungen nicht da sind , kann der Antrag nicht bearbeitet werden.. Müßte eigendlich logisch sein..
    Sehe es doch mal positiv.... Alle Lauferein die du dann gemacht hättest , wären nutzlos , wenn sich später rausstellt , das du keinen PKW fahren darfst oder kannst !! 😳
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