Wann kann ich erneut einen IV-Antrag stellen?

Guten Tag, nachedem ich mich im Dez.2011 bei der IV angemeldete hatte, erhielt ich im Okt,2013 die Ablehnung. Bei der Durchsicht des Dossiers erkannte man deutlich die Lügen der IV-Angestellten und die URTEILE der MEDAS. Ich reichte Beschwerde an das Verwaltuingsgericht ein und dort wurde nicht einmal auf alle Klagepunkte eingegangen. So zog ich diese noch weiter an das Gundesgericht. Klar wieder ein Ohrfeige. Meine Frage: Wann kann ich erneut einen Antrag stellen? Welche Frist und ab welchem Datum wird die Wartezeit gerechnet?

Antworten

  • Lieber Bläuling
    Wenn ich hier alles über das Thema IV schreiben würde , würde ich sofort gesperrt . Nur ganz kurz , am besten erwarte gar nichts von diesen Hirn und Herzlosen Sesselfurzern . Die brauchen das Geld nur für sinnlosen Bürokram , und helfen uns erst wenn wir gestorben sind !!!
  • Hallo Bläuling

    Ich gehe davos aus, dass die Frist ab dem Tag der Urteilsverkündung beginnt. Welche Frist es in deinem Fall ist, ist schwer zu sagen. Dies müsste eigentlich im Urteil ersichtlich sein. Ansonsten kannst du dich an die entsprechenden Ämter wenden, die müssen dir diese Auskunft geben können.

    LG Simon

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