Arbeitslos nach Rente

Wenn einem die Rente abgelegt wird ist das dann bindet für das arbeitsAmt so das die mich vermitteln müssen und eingliederungszuschüsse zahlen müssen oder Lande ich dann in der grundsicherung?

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  • Hallo,

    wenn Du einen Antrag auf Anerkennung von Erwerbsunfähigkeit gestellt hast und dieser abeglehnt wird (falls Du das mit "Rente abgelegt" meinst), dann bist aus Sicht der Behörden arbeitsfähig, d.h.d würdest dann ALG II bekommen, nicht Grundsicherung. Grundsicherung ist für Leute, die nicht arbeitsfähig sind, aber nicht genügend Rente erhalten.

    Das mit dem "vermitteln müssen" ist allerdings so eine Sache. Das Jobcenter würde wohl eine Vereinbarung mit Dir treffen, wie oft pro Monat Du Dich bewerben musst und Dir vielleicht den ein oder anden Vorschlag nennen - große Vermittlungsbemühungen würde ich von ihnen ansonsten nicht erwarten...

    Besten Gruß, ananim
  • Hallo zusammen,

    um die angesprochene Unübersichtlichkeit zu minimieren, haben wir den Thread geschlossen und auf "beantwortet" gesetzt.

    Vielen Dank auch für Deine Hinweise, anamin!
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