Gibt es wirklich ein Gesetz, was die Lenkradairbagabschaltung in jedem Fall verbietet oder gibt es h

Ich bin Conterganbehindert und kann dem zufolge meine Arme nicht ausstrecken. Ausserdem ist die Armlänge ansich auch etwas verkürzt, das heißt, wenn ich mir einen Pulli mit 3/4 Armlänge anziehe ist das für mich ein langärmeliger Pulli. Seit 1983 habe ich den Führerschein und fahre Auto und bisher war mein Lenkradairbag, auf Grund meiner Behinderung, immer deaktiviert. Nun musste ich mir ein neues Auto kaufen, da mein bisheriges Auto nach 21 Jahren keinen TÜV mehr bekam. Bei der Bestellung wies ich schon darauf hin, dass der Lenkradairbag behinderungsbedingt abgeschaltet werden muss. Jetzt steht das Auto seit 25.ten Mai bei der Firma und das Werk weigert sich den Deaktivierungscode für den Lenkradairbag raus zu geben um den Lenkradairbag ausschalten zu können. Begründung ist, dass es bei einem Unfal ein erhebliches Verletzungsrisiko für mich sei. Ist der Lenkradairbag aber aktiv und er geht im Falle eines Unfalles los, erschlägt mich dieser, da ich auf Grund meiner Armlänge nur 6 cm vom Lenkrad weg sitze um alle wichtigen Schalter gut erreichen zu können. Ich hab der Firma bereits eine Haftungsentbindung und Bilder, wo man genau sieht wie nahe ich hinter dem Steuer sitze, geschickt. Trotzdem bleibt die Firma bei ihrem NEIN zur Lenkradairbagabschaltung. Da für mich behinderungsbedingt das Risiko vom Lenkradairbag erschlagen zu werden weitaus größer ist, als das angenommene Verletzungsrisiko was die Firma sagt, war dieser Airbag bisher bei meinen beiden vorherigen Autos immer deaktiviert.

Antworten

  • Hallo Sunny,

    zwar kenne ich mich damit auch nicht aus, aber ich habe mal für Sie recherchiert und eine Rechtsberatung gefragt.
    Es gilt die STVZO, §35 a (1)
    (1) Der Sitz des Fahrzeugführers und sein Betätigungsraum sowie die Einrichtungen zum Führen des Fahrzeugs müssen so angeordnet und beschaffen sein, dass das Fahrzeug – auch bei angelegtem Sicherheitsgurt oder Verwendung eines anderen Rückhaltesystems – sicher geführt werden kann.
    Mehr steht nicht zum Thema, Airbags sind nicht explizit aufgeführt (außer Beifahrerairbag im Zusammenhang mit Kindersitz)
    Das heißt also soviel wie: Safety first.
    Es ist wichtig, dass die Sicherheit gegeben ist. Nun müßte gecheckt werden, ob Ihr Auto aus technischer Sicht unsicherer wird, sobald der Airbag ausgeschaltet ist.
    Ist dies nicht der Fall, müssten Sie nachweisen, dass der Airbag für Sie ein Risiko darstellt, und schon wäre der og. § nicht mehr erfüllt und der Airbag müßte abgeschaltet werden.
    Keine Gewähr auf diese Angaben, wie gesagt, ich habe selbst laienhaft recherchiert!
    Gruß,

    Silke

  • Hallo Silke,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Habe selbst auch noch weiter gesucht und bin fündig geworden. Es gibt einen Forschungsbericht ( 65 Seiten lang ) der Bundesanstalt für Straßenwesen, dem ADAC und noch ´ner amerikanischen Kraschtestfirma, im Zusamenhang mit den Airbags im Auto. Dort wird auch der mindest Sicherheitsabstand vom Fahrer zum Lenkarad mit Airbag angegeben. Hier hatten sich seinerzeit mehrere Autofirmen daran beteiligt, die in diesem Forschungsbericht auch namentlich genannt werden. Der Hersteller meines Auto´s war auch dabei. Alle Herstellerfirmen geben unabhängig voneinander einen Mindestabstand zum Lenkrad mit Airbag von 25 - 30 cm an, alles was darunter liegt nennt sich "out fo position" und kann zu schweren ja sogar tödlichen Verletzungen führen, wenn der Airbag aktiv ist. Es gibt in Deutschland nur einen einzigen Fahrzeughersteller, wo das Auto die "out of position" Stellung des Fahrersitzes von selbst erkennt und dann den Airbag entweder ( je nach Situation und Nähe zum Lenkrad ) komplett deaktiviert oder diesen dreistufig in absolut abgeschwächter Form auslöst und das ist der Jaguar XL. Na ja, der Jaguar ist zwar ein schönes Auto, aber wieviele können sich so ein Luxusauto leisten?
    Ich sitze beim Fahren nur 6 cm vom unteren Lenkradrand weg. Somit muss Lenkradairbag deaktiviert werden. Diesen Donnerstag hab ich, wegen dem Lenkradknauf und dem Lenkradairbag, bereits einen Termin beim Fachanwalt. Ich hab ihm bereits alle relevanten Unterlagen incl. Photo´s, wo man genau sieht, wie nahe ich am Lenkrad sitze hergerichtet und vorab zu geschickt. Drückt mir die Daumen beim Beratungsgespräch, denn ich geh nur ungern zu Anwalt. Mir ist´s immer lieber alles im Guten zu regeln.
    Schönen Abend noch.

    Gruß

    Sunny1507

    P.S.: Ich würd Euch ja gerne dieses Dokument mit den Forschungsergebnissen der Unfallverletzungen in
    Fahrzeugen mit Airbagdes von der Bundesanstalt für Straßenwesen und dem ADAC hier einstellen,
    den ich glaube es könnte für mehrere hier interessant sein. Leider hab ich 0 Ahnung, wie das geht.


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