Krankengeld-Berufliche Reha-RV

Hallo zusammen,

ich bin seit dem 19.02.2015 arbeitsunfähig geschrieben. Ich bin damals aus einer Beruflichen Reha geflogen, da ich dem gesundheitlichen Bild eines Industriekaufmannes nicht mehr entspreche. Ich hatte in den letzten 1,5 Jahren 5 Augen-OP und zusätzlich 3 Laserbehandlungen auf dem rechten Auge. Auf meinem kinken Auge sehe ich seit gut 12 Jahren nur noch 10%, Stereosehen ist aufgehoben.Als ich 2006 meine Umschulung zum Industriekaufmann anfing, wurde damals schon angezweifelt ob das überhaupt vertretbar ist. Nun lässt mich die Rentenversicherung nur die Maßnahme beenden wenn ich mich gesundschreiben lasse. Mein Augenarzt, seit dem im Jnauar 2015 erst bin, steht auf dem Standpunkt das die letzte OP vom 15.04.2015 erfolgreich war und seiner Meinung nach alles abgeheilt ist. Durch die letzte OP sind allerdings weitere OP-Narben auf der Horhaut zurüchgeblieben, deshalb riet mir auch die operiente Oberärztin von der OP ab. Aber wer will schon eine größere ÖLblase für immer im Auge behalten, die einfach stört. Ich bin heilfroh das die größere Ölplase erfolgreich entfernt wurde und es keine weitere Netzhautablösung gab. Eine Bildschirmtätigkeit ist für mich kaum möglich, da es die gleichen Anzeichen wie Im Januar gibt. Es führt letztendlich wieder zu Doppelbildern, weil die Hornhaut dadurch zu trocken wird,da kann ich soviel Augentropfen nehmen wie ich will. Meine Bedenken sind außerdem das es wieder zu einer Dauerreizung auf der Hornhaut kommt, die auch wieder eine Bindehautentzündung nach sich zieht. Der Untersuchungstermin über die Rentenversicherung steht noch nicht fest. Eine leichte Tätigkeit soll ich angeblich ausüben können, aber ich bin und da werde ich seit Jahen vom Arbeitsamt und der Rentenversicherung festgenagelt Industriekaufmann. Tatsächlich habe ich praktisch nie in dem Beruf gearbeitet, selbst für eine Praktikumsstelle reichte es auch bis auf eine Ausnahme nicht mehr, dies müsste in der Beruflichen Reha im BLR dokumentiert sein. Falls ich jetzt eine leichte Tätigkeit finden würde müsste ich diese wieder aufgeben, weil die Untersuchung zwingend erforderlich ist. Davon mal abgesehen kann ich überhaupt nicht einschätzen wann ich die Berufliche Reha fortsetzen kann. Für mich ist völlig klar das ich mich so oder so berfuflich neu orientieren werde, aber solang die Rentenversicherung da nicht einlenkt, sehe ich mich eben auch als Indutriekaufmann. Kann die Krankenkasse einfach die Zahlung vom Krankengeld einstellen, selbst wenn ich eine AU-Bescheininigung vom Hausarzt vorlege? Es gibt noch ein Ärztliches Gutachten aus dem Jahre 2005, das bestätigt ebenso das ich durch andere gesundheitliche Einschränkungen einige Tätigkeiten ausschließt. Das ist vom Arbeitsamt ausgestellt worden und müsste doch noch immer gelten? Dort wurde unter anderem festgehalten das ich in meinem alten Beruf als Drucker nicht mehr arbeiten kann. Ich bin jetzt auch in psychlogischer Betreuung weil mich die ganze Situation ziemlich fertig macht. Freue mich über rege Antworten!

Antworten

  • Hallo Eisbär1994,

    hat die Kasse denn angedeutet, dass sie die Krankengeldzahlung einstellen wird?
  • Hallo Justin_MyHandicap,

    danke für Deine Antwort. Ich war heute morgen bei der AOK, eigentlich ein gutes Gespräch, aber mir ist völlig klar das es nur darum geht kein Krankengeld mehr bezahlen zu wollen. Umso erschreckender das sich mein Augenarzt, der eigentlich sehr gut, mir auch unterstellen wollte das ich nur noch ein bißchen Geld gaben wollte. Er hatte mich übrigens nach der Entlassung aus der Augenklinik (17.04.2015), kein einziges Mal weitgetropft, somit konnte er das gar nicht beurteilen. Ich konnte dann glücklicherweise einen "Notfalltermin"in der Augenklinik bekommen, diese schrieb mich bis zum 30.06.2015 arbeitsunfähig. Aktuelll hat mich jetzt meine Hausärztin arbeitsunfähig geschrieben. Ich soll jetzt medizische Befunde an die Krankenkasse schicken, die das dann an den Medizinichen Dienst weiterleitet. Im Prinzip geht es nur darum mir schriftlich klarzumachen das ich für eine irgendeine"leichte Tätigkeit" arbeitsfähig bin. Seit gut 5 Wochen hat die Rentenversicherung bereits die aktuellen Befunde der letzten Augen-OP`s von meinem guten Auge. Die warten auf ein Attest von der Augenklinik das ich für eine Bildschirmtätigkeit nicht mehr geeignet bin. Ob das die Rentenversicherung dann anerkennt ist die große Frage. Wahrscheinlicher ist, dass ich dann wie schon einmal nchmal von der RV untersucht wird. Ich bin mit meinen Nerven am Ende, weil sich einfach mal wieder nichts tut. Bin mir nicht sicher ob mein jetztiger Psychologe mir helfen kann. Ich kann seit Monaten nicht mehr richtig einschlafen. Vollschichtig belastbar bin ich zur Zeit sicher nicht, ich sehe momentan keine Perspektive beruflich voran zukommen, wie schon seit Jahren, als ich mit der Umschulung 2008 fertig wurde. In den letzten 7 Jahren bin ich ständig krank gewesen. Wie soll ich mich in dieser Situation beruflich neu orientieren ? Die entscheidente Frage ist, inwiefern mich die Krankenkasse bzw. der Medizinische Dienst mich dazu zwingen gesund schreiben zu lassen? Muss den für die weitere Zahlung von Krankengeld immer der gleiche Grund für die AU-Bescheinigung angegeben werden?



  • Im Grunde genommen hat es sich das Thema zumindest vorerst geklärt, weil Die AOK weiterhin Krankengeld bezahlt, ohne irgendwelche schriftliche Behauptungen in den Raum zu stellen die einfach nicht stimmen!
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