Recht auf Hilflosenentschädigung

Hallo allerseits?

Ist mann aufgrund einer etwa 10 jaehrigen sozialen Isolation berechtigt auf Hilflosenentschädigung?

Grüsse

Antworten

  • Guten Morgen akell

    Leider kenne ich deine Situation nicht im Detail. Die IV beurteilt eine Hilflosenentschädigung nach folgenden Kriterien:

    Es gibt drei Abstufungen was den Schweregrad betrifft. Als schwer wird eine Person eingestuft, die in erheblicher Weise auf die Hilfe von Dritten angewiesen ist und dauernde Pflege oder Überwachung braucht.

    Als mittelschwer gilt jemand, der in mind. 4 alltäglichen Verrichtungen regelmässig auf die Hilfe Dritter angewiesen ist.

    Als leicht gilt jemand, der bei mind. 2 alltäglichen Verrichtungen auf Dritthilfe angewiesen ist, oder wegen einer schweren Sinnesschädigung oder eines schweren körperlichen Gebrechens nur dank regelmässiger Dienstleistungen Dritter, gesellschaftliche Kontakte pflegen kann.

    Die Abklärung wird durch die IV-eigenen Dienste vorgenommen. Normalerweise im Rahmen eines Hausbesuchs.

    Ich hoffe, dir hiermit zu helfen.

    Liebe Grüsse
    Maria

  • Hallo Maria

    Danke.für die Anwort.
  • Hallo Maria
    Ich habe keinen Dach aber einen Rückenschaden wann bekomme ich Hilfe ???
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