1 Person , ALG 2, Wohnungsgröße Tipp`s

Hallo

Info zu meiner Person:
Ich bin durch Krankheit in Hartz 4 gekommen. Mein Haus wird demnächst Zwangsversteigert. Brauche also eine Wohnung. Habe einen GDB von 70 ohne "G" , Klage gegen das Merkzeichen "G" läuft. Meine Gehfähigkeit beträgt ca. 100 m am Stück. 800 m brauche ich 40 Minuten. Mit unter sie beide Beine 4 Stunden taub. Habe unter anderem eine Polyneuropathie. Gutachter sagte das es für das Merkzeichen "G" nicht ausreicht.

Jetzt habe ich für mich die perfekte Wohnung gefunden. Bahnhof ,Geschäfte und Arzt/Apotheke im Umkreis von 200m.

Die Wohnung hat 64 qm² (1 Person bis 50 qm²)

Mehrbedarf Wohnraum Behinderte
Behinderte, die einen Behindertenausweis mit den Merkzeichen "G" oder "aG" besitzen, können einen Mehrbedarf bis zu 15 m2; an Wohnraum geltend machen, z.B. Rollstuhlfahrer oder Benutzer eines Rollators, aber auch stark Sehbehinderte und Blinde.

Das verfahren wegen dem Merkzeichen „G“ läuft schon seit 12/2012. Von einem Gutachter zum anderen. Man konnte eine Polyneuropathie feststellen ansonsten nichts, laut Gutachten.

Mir wäre es wirklich sehr wichtig diese Wohnung zu bekommen.

Könnt ihr mir Tipp`s geben was ich zum Mietangebot dem Jobcenter schreiben soll das ich die Wohnung bekomme ?

LG

Antworten

  • Hier gibt es aber viele Antworten und Hilfestellungen.
  • Hallo Melanie,

    herzlich willkommen im Forum.

    Kurz zur Erläuterung, was dieses Forum ist und leisten kann.

    Hier sind Leute in erster Linie ehrenamtlich und in ihrer Freizeit aktiv - mit Ausnahme weniger Hauptamtlicher, die dann aber an einem Sonntag eventuell auch mal frei haben. Zudem bist Du auch nicht die einzige, die sich mit Fragen an das Forum wendet. Und nicht alle von uns sind jeden Tag online oder haben Zeit und/oder Energie zu antworten. Insofern finde ich Dein zweites Posting nicht so recht angemessen und würde Dich bitten, Dich ein paar Tage zu gedulden. Normalerweise findet sich dann jemand, der/die eine Frage kompetent beantworten kann.

    Wenn es zeitlich sehr eilt, solltest Du Dich vor Ort an eine HartzIV-Beratungsstelle (eine Suchmöglichkeit findet sich z. B. unter http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-iv-4-alg-ii-beratungsstellen.html ) wenden oder aber das nächtes Mal eine Frage einfach früher einstellen.

    Ich persönlich würde empfehlen, die Sachlage genau so zu schildern, wie Du sie hier auch geschildert hast, eventuell unterstützt durch ein Dir günstiges ärztliches Gutachten. Ich hätte aber ehrlich gesagt so meine Zweifel, ob Du damit Erfolg haben wirst. Meines Wissens sind zudem die größeren Wohnflächen auf Leute beschränkt, die tatsächlich auch einen Mehrbedarf an Raum haben (also Leute mit aG in Rollstuhl, Rollator etc, die mehr Wendeplatz brauchen oder Scrhänke nicht in die Höhe bauen können). Das ist aber eher so aus dem Hinterkopf, habe ich jetzt nicht nochmals überprüft - ich hoffe, da kann noch jemand kompetente Auskunft geben.

    Besten Gruß, ananim



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