Seniorengerechtes barrierefreies Bad mit weniger als 1,2x1,2m durch Wände eingerahmten Duschbereich
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MyHandicap User
✭✭✭
Hallo,
ich möchte ein seniorengerechtes barrierefreies Bad für Mieter anbieten. Duschbereich und Bewegungsbereiche wie vor dem Waschbecken können überlappend sein.
In diesem Zusammenhang lese ich immer mal wieder, daß der Duschbereich 1,2mx1,2m sein sollte.
Bei den gegebenen Grundrissen kann ich den Duschbereich seitlich mit Wänden eingrenzen, aber wenn ich diesen mit Wänden realisiere (Duschbereich 1,4m breit innen mit 1,3m Öffnung), ragen die Seitenwände des Duschbereichs in der Tiefe recht weit in den Raum und reduzieren den Platz rechts und links vom Waschbecken, das mittig zum Duschbereich montiert werden („Duschbereich 1,2x1,2m eingerahmt“ im 1. Link).
Somit wären die o.g. Anforderungen erfüllt, aber wenige Platz, um zwischen den Seitenwänden und Waschbecken vorbeizugehen.
Frage 1: Ist ein Duschbereich von 1,4mx0,90m-1m mit 1,3m breitem Eingang (verschlossen durch z. B. ein Duschrollo oder Falttüren) auch noch seniorengerecht (siehe „Duschbereich 1,2x1,0m eingerahmt“ im 1. Link)? Ohne Verschließen des Duschbereichs wären ja mehr als 1,2x1,2m verfügbar.
Öffnung der Tür nach außen in die Diele wird vermutlich in bestimmten Öffnungswinkeln zum Zusammenstoß mit der gleichzeit geöffneten Wohnungseingangstür führen (siehe 2. Link).
Frage 2: Wäre das Bad mit ins Bad öffnender Tür noch barrierefrei?
Frage 3: Darf die Wohnungstür in das recht knappe Treppenhaus öffnen?
Die Wohnung liegt im 1. OG in einem Haus ohne Fahrstuhl. Alle anderen häufig gefundenen Elemente für seniorengerechtes Wohnen sind in diesem Grundriß realisierbar.
Frage 4: Ist ein Treppenlift ausreichend, um die Wohnung im OG als barrierefrei für Senioren zu bezeichnen oder ist dieser nicht einmal erforderlich hierfür?
Frage 5: Ist barrierefrei für Wohnen nach DIN zertifizierbar?
Link zur Skizze:
http://s300.photobucket.com/user/chs1974/media/DS100 - Planung barrierefreies Senioren-Wohnen/Skizzen barrierefreies Duschbad_zpstdjjsvbk.jpg.html?sort=3&o=1
Grundrißplan mit nicht ganz maßstabsgerechter Skizze:
http://i300.photobucket.com/albums/nn38/chs1974/DS100 - Planung barrierefreies Senioren-Wohnen/Grundriszlig mit Plan fuumlr barrierefreies Duschbad_zpschissodl.jpg
ich möchte ein seniorengerechtes barrierefreies Bad für Mieter anbieten. Duschbereich und Bewegungsbereiche wie vor dem Waschbecken können überlappend sein.
In diesem Zusammenhang lese ich immer mal wieder, daß der Duschbereich 1,2mx1,2m sein sollte.
Bei den gegebenen Grundrissen kann ich den Duschbereich seitlich mit Wänden eingrenzen, aber wenn ich diesen mit Wänden realisiere (Duschbereich 1,4m breit innen mit 1,3m Öffnung), ragen die Seitenwände des Duschbereichs in der Tiefe recht weit in den Raum und reduzieren den Platz rechts und links vom Waschbecken, das mittig zum Duschbereich montiert werden („Duschbereich 1,2x1,2m eingerahmt“ im 1. Link).
Somit wären die o.g. Anforderungen erfüllt, aber wenige Platz, um zwischen den Seitenwänden und Waschbecken vorbeizugehen.
Frage 1: Ist ein Duschbereich von 1,4mx0,90m-1m mit 1,3m breitem Eingang (verschlossen durch z. B. ein Duschrollo oder Falttüren) auch noch seniorengerecht (siehe „Duschbereich 1,2x1,0m eingerahmt“ im 1. Link)? Ohne Verschließen des Duschbereichs wären ja mehr als 1,2x1,2m verfügbar.
Öffnung der Tür nach außen in die Diele wird vermutlich in bestimmten Öffnungswinkeln zum Zusammenstoß mit der gleichzeit geöffneten Wohnungseingangstür führen (siehe 2. Link).
Frage 2: Wäre das Bad mit ins Bad öffnender Tür noch barrierefrei?
Frage 3: Darf die Wohnungstür in das recht knappe Treppenhaus öffnen?
Die Wohnung liegt im 1. OG in einem Haus ohne Fahrstuhl. Alle anderen häufig gefundenen Elemente für seniorengerechtes Wohnen sind in diesem Grundriß realisierbar.
Frage 4: Ist ein Treppenlift ausreichend, um die Wohnung im OG als barrierefrei für Senioren zu bezeichnen oder ist dieser nicht einmal erforderlich hierfür?
Frage 5: Ist barrierefrei für Wohnen nach DIN zertifizierbar?
Link zur Skizze:
http://s300.photobucket.com/user/chs1974/media/DS100 - Planung barrierefreies Senioren-Wohnen/Skizzen barrierefreies Duschbad_zpstdjjsvbk.jpg.html?sort=3&o=1
Grundrißplan mit nicht ganz maßstabsgerechter Skizze:
http://i300.photobucket.com/albums/nn38/chs1974/DS100 - Planung barrierefreies Senioren-Wohnen/Grundriszlig mit Plan fuumlr barrierefreies Duschbad_zpschissodl.jpg
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Antworten
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Hallo chs1974,
mir ist nicht ganz klar, wofür die Wände sein sollen? Diese nehmen mMn nach nur Platz weg. Es ist ja z.B. auch möglich, die Dusche mit Vorhängen abzutrennen. Die Bewegungsfläche des Waschbeckens kann sich dann mit der Dusche überlagern. Wenn man die Dusche fliest (rutschemmende Fliesen Klasse B!) und keine Duschwanne wählt, hat man im ganzen Bad mehr Platz. Dann wäre ja alles kein Problem mehr 😉 Allerdings fehlt mir in der Planung noch die Installationsebene für die Dusche!
Frage 2: nicht wirklich. Das Bad muss nach außen geöffnet werden, da -sollte jemand vor der Tür stürzen - die Person auch die Tür versperrt und eine Hilfsperson nicht eintreten kann. Ich würde hier ansonsten eine Schiebetür (hinter die Waschmaschine laufend)vorschlagen. (wenn die Maße es zulassen, ich habe ja keine genauen Angaben, um dies beurteilen zu können)
Frage 3: Hier ist die Einhaltung der Bewegungsflächen ausschlaggebend
Frage 4: nach DIN 18040 kann eine entsprechend gestaltete Treppe barrierefrei sein, wenn Sie das "R" für rollstuhlgerecht nicht anstreben (was aber ja bei einer Bewegungsfläche von 1,20x1,20m auch nicht der Fall ist) Sollten Sie einen Treppenlift einbauen wollen, beachten Sie bitte bauaufsichtliche Anforderungen (Brandschutz bei einer notwendigen Treppe als erster oder zweiter Rettungsweg)
Frage 5: die DIN, die barrierefreiheit behandelt, ist die DIN 18040. Ob man dafür ein Zertifikat bekommt, weiß ich leider nicht.
Sollten Sie für die Planung Hilfe benötigen, melden Sie sich gerne (Hinweise auf meiner Webseite, Link oben unter www)
Viele Grüße,
Silke Scholz
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