Höchstsatz f. Eingliederungshilfe gem. §§ 53 ff. SGB XII

Hallo zusammen,

ich erhalte schon seit einigen Eingliederungshilfe in Form von Freizeitassistenz i.H.v. 1,5 Std. täglich. Ich möchte diesen Stundensatz gerne auf 2,5 Std. erhöhen. Laut Aussage meiner Sachbearbeiterin ist dies jedoch nur möglich wenn man arbeitslos ist? Stimmt dies so? Gibt es irgendwelche diesbezüglich Höchstsätze? Welche Verordnung bzw. materiell rechtlich Vorschrift ist hierbei einschlägig?

Im Voraus vielen Dank für eure fachkundige Hilfe!

Antworten

  • Hallo simmba,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Ist ja interessant. Mal davon abgesehen, dass die Sachbearbeiterin die Höhe der Freizeitassistenz nicht zu beurteilen hat, sondern der Fachdienst beim Kostenträger, wäre mir eine solche Obergrenze nicht bekannt. Die Assistenz richtet sich ja nach dem Bedarf.

    Sicher kann die Sachbearbeiterin den Paragraphen oder die Bestimmung nennen, auf die sie sich bezieht.
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