wird ein badumbau zur barrierenfreien benutzung mitfinziert durch krankenkasse

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  • Hallo Sanibroy

    Schweizer Krankenkassen haben den Auftrag in der Schweiz lebenden Personen Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung zu ermöglichen. Sie übernehmen Abklärungen, Behandlungen und Arzneimittelkosten. Teils auch Hilfsmittel. Umbauten hingegen gehören nicht in ihre Leistungspflicht.

    Gewisse Ansprüche können aber bei der Invalidenversicherung geltend gemacht werden:

    Die Invalidenversicherung (IV) übernimmt die Finanzierung der Umbauten oder Anpassungen von Mietwohnungen, Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, sofern die behinderte Person das Rentenalter noch nicht erreicht hat. Anders sieht es bei Menschen aus, die ein Hilfsmittel erstmals im AHV-Alter benötigen: Sie haben praktisch keinen Anspruch auf Finanzierung von Hilfsmitteln und baulichen Anpassungen im Wohnbereich durch die AHV.

    Bei Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die von der versicherten Person neu erstellt werden, gilt der Grundsatz, dass mit entsprechenden planerischen Massnahmen die Notwendigkeit einer Anpassung verhindert werden kann. Deshalb werden bei solchen Eigenheimen nur Haltestangen, Handläufe, Zusatzgriffe sowie Signalanlagen von der IV bezahlt.

    (…)

    Mehr dazu hier: http://www.myhandicap.ch/ch-umbau-finanzierung-handicap.html

    Liebe Grüsse

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