IV Anspruch mit Kurzaufenthaltsbewilligung

Hallo Community,

ich bin unheilbar an Krebs erkrankt und bin IV versichert.
Ich habe eine L-Bewilligung und war bei SVA zum Gespräch und die sagten mir das sie meinen Anspruch prüfen werden! Und das ich evtl keinen Anspruch hätte! In Deutschland hätte ich einen Behindertenausweis bekommen.... krieg ich den in der Schweiz auch? Und wie berechnet sich mein Anspruch durch die IV?

Vielen dank für Hilfe

Liebe grüsse

Antworten

  • Hallo

    Es ist gut möglich, dass kein Anspruch auf IV in der CH besteht. Abhängig ist die Dauer der Beitragszahlung (mind. 1 Jahr).

  • Danke für die schnelle antwort!

    Ich beziehe Krankentaggeld, wird in dieser Zeit auch in die IV einbezahlt...
    Ich meine zählt das als beitragszeit?

    Vielen dank
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