Können Kosten für barriefreien Hausumbau u. Behind.Auto wie geltend gemacht werden?

Mein 2. RA sagt, dass ich diese Kosten erst im Klageverfahren geltend machen kann, wenn ich es tatsächlich ausgegeben habe.
Problem: Kann es nicht augeben/umsetzen, weil ich es nicht finanzieren kann! Hab mich für ungedeckte Hilfsmittelkosten u.a. VU-bedingte Kosten schon verschuldet... u. damit trete ich auf der Stelle....u. mein 'newlife'mit!

(bin durch einen unverschuldeten VU vor 6 J. EU-fähig+ Pflegefall geworden u. mein 2. RA macht...! ?)

Wer weiß Rat? hG u. Dank! newlife

Antworten

  • Hallo newlife,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Was genau muss/soll denn alles finanziert werden? Woraus bestreitest Du Deinen Lebensunterhalt?
  • Hallo Justin,
    danke für deine Meldung u. Hinweise; muß mich erst "einarbeiten".
    Aufdeine Frage: Lebensunterhalt bestreite ich aus nicht ausreichender Frühpension u. Darlehen, die ich auf mein Haus aufgenommen habe für ungedeckte unfallbedingte Kosten.(Hilfsmittel, Taxikosten, ect.). u. damit ist dann dead-line... mein Sohn u. ich gehen seit fast 6 J. durch diesen unverschuldeten Unfall "durch die Hölle"... u. es freut mich, dass ich jetzt auf dieses Forum gestossen bin, in dem sich wirklich Leute zusammenfinden, die wie ich den Eindruck habe , die auf der Opferseite stehen u. vielleicht kann mir jmd. weiterhelfen - (ich's tu's wieder bei anderen, wenn ich wieder kann, ganz bestimmt!).
    herzlich newlife
  • Hallo little,
    nein, noch nicht. DAnke für die Info! herzlich newlife
  • Hallo newlife,

    zunächst einmal vielen Dank für Deine Ergänzungen. Leider habe ich noch kein vollständiges Bild. Du schreibst bspw. von Hausumbau. Was genau muss umgebaut werden.
    Weiter schreibst Du von Hilfsmitteln, ohne diese näher zu bezeichnen. Hilfsmittel fallen ja grundsätzlich erstmal in die Zuständigkeit der Krankenkasse. U.U. holt sie sich die Kosten von anderen Kostenträgern (Versicherung) zurück.
    Hast Du eine Pflegestufe?

    Vielleicht kannst Du das Bild etwas vervollständigen.
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