Arbeiten trotz IV?

Guten Tag

Ich habe nun seit August 2014 eine IV-Rente. Mein Invaliditätsgrad beträgt 100% und somit erhalte ich auch eine 100% Rente.
Seit einem Monat lebe ich nun in einer neuen Stadt.
Vorher habe ich für ca 3 Monate an einem geschützten Arbeitsplatz im Bereich Informatik gearbeitet, habe dort unter anderem Homepages erstellt. Dies bei einem Arbeitspensum von 50%, was aber teilweise belastend war, so fehlte ich auch insgesamt fast 2 Wochen.
Nun hat mir mein Psychiater empfohlen, nicht mehr als 30% zu arbeiten. Aber hier in der Umgebung setzen die geschützten Arbeitsplätze mindestens ein Arbeitspensum von 50% voraus. Ich möchte auch nicht unbedingt eine 50%-Arbeitsstelle annehmen, unter der Voraussetzung dass ich dann 1 Tag/Woche fehle.
Nun möchte ich mich erkundigen, ob es eine Möglichkeit gäbe, 20%-30% in der freien Wirtschaft zu arbeiten?
Natürlich werde ich dann die Arbeit angeben und dementsprechend würde mir auch die EL gekürzt.

Weiss jemand, wie es rechtlich damit aussieht?
Vielen Dank und lieber Gruss
Zebrastreife

Antworten

  • Es gibt Arbeitseinsätze von 30% in der ;freien Wirtschaft , aber die sin hirnlos und schlecht bezahlt . Zb Callcenter .
  • Danke für die Antwort, das war aber nicht die Frage.

    Eine Arbeit würde ich schon finden, das ist kein Problem.

    Die Frage ist, ob ich arbeiten darf, wenn ich einen Invaliditätsgrad von 100% habe. Denn auf eine IV-Revision oder dergleichen habe ich keine Lust.

    Und im geschützten Bereich darf ich ja theoretisch 100% arbeiten...

    Gruss
    Zebrastreifen
  • Guten Morgen Zebrastreifen

    Zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast.

    Auch mit einer IV-Rente darfst du arbeiten. Allerdings darf dein Einkommen einen gewissen Betrag nicht überschreiten. Die Berechnung wird auf deinem Grundlohn, welcher die Ausgangslage der IV-Rente ist, vorgenommen. Z.B. wenn bei dir eine Erwerbseinbusse von 72 Prozent besteht, darfst du 28 Prozent dazu verdienen, ohne die Rente zu gefährden.

    Jede Änderung in der Einkommenssituation ist der IV-Stelle schriftlich zu melden.
    Damit du aufgrund eines Verdienstes keine unerfreulichen Überraschungen erlebst, ist es auf jeden Fall ratsam, sich bei der zuständigen IV-Stelle schriftlich zu erkundigen.

    Ich hoffe, dir hiermit ein bisschen zu helfen. Für weitere Fragen wende dich an meine Kollegen, die Community oder mich. Wir freuen uns wenn wir helfen können.

    Liebe Grüsse

  • Wenn Du einen Invaliditätsgrad von 100% hast, dann lass Dir von der IV schriftlich bestätigen, wieviel (in CHF pro Monat) Du überhaupt noch dazu verdienen darfst und ob Du überhaupt noch arbeiten darfst. Es kann nämlich durchaus sein, dass Du gar nichts mehr dazuverdienen darfst, ohne die Rente zu gefährden. Falls Du Ergänzungsleistungen (EL) beziehst, musst Du auch einrechnen, dass die EL gekürzt wird und Du auf das erzielte Einkommen auch noch Steuern bezahlen musst. Auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten vorher abklären, ob, wie oben schon gesagt, Du noch arbeiten darfst. Sonst kann es passieren, dass Dein Pensum trotz Ehrenamtlichkeit als Arbeitsfähigkeit eingestuft wird und dann die Rente gekürzt wird.

    (Darum ist es auch besser, nur 70 - 80% Invalititätsgrad zu erhalten, weil dann die Berechnung und der Fall klarer ist.)
  • Hallo

    Ich habe vorher nicht gearbeitet.
    Habe ein Studium begonnen, dann die "Probleme", dann Abbruch, dann (Wieder-)Eingliederungsversuch, gescheitert, dann Rente.
    Invaliditätsgrad 100%. Also kriege ich eine volle Rente.
    An einer geschützten Stelle darf ich aber 100% arbeiten.
    Anscheinend aber nicht in der freien Wirtschaft?
    Was ist der Unterschied?
    Die Arbeit war mindestens genauso anspruchsvoll wie gewisse Arbeiten, die ich in der freien Wirtschaft machte.

    Und ja, ich weiss auch dass ich 1000 Franken Freibetrag / Jahr habe und danach 2/3 vom Lohn an die EL angerechnet wird.
    Mir ist es auch egal, wenn ich nichts verdiene.
    Auch in der freien Wirtschaft.
    Ich will bloss etwas, woran ich Spass habe, wo ich nicht unterfordert bin (wie z.b. irgendwelche Kugelschreiber zusammensetzen) und wo ich nicht daran kaputt gehe (zu grosse Pensumsanforderung etc)

    Und ich hab keinen "Wunsch" wie gross der Invaliditätsgrad sein soll abgeben können.... Geht das überhaupt?
    Zu der Zeit wäre ich ja auch absolut nicht arbeitsfähig gewesen. Aber das war vor 4 Jahren!
    Und ich kann ja nicht alle 6 Monate eine Revision beantragen weil erstens sagen die sich dann, dass ich spinne und irgendwann haben sie genug davon, was dann entweder zur Folge hat, dass ich keine Rente mehr kriege oder später keine (Wieder-)Eingliederung oder was weiss ich....
    Zudem bis dann die Revision durch wäre, wäre schon wieder die nächste fällig, weil sich die Lage eben schon wieder geändert hat.

    Also wieso sollte ich 100% in einer geschützten Werkstatt arbeiten dürfen aber nicht 20%-30% in der freien Wirtschaft oder eben freiwillig?

    Zudem würde mich "Kugelschreiber zusammenbasteln" eher so weit bringen, dass mein Selbstvertrauen total den Bach runtergeht was nicht wirklich förderlich für so ziemlich vieles wäre, unter anderem auch für eine spätere Eingliederung und somit "Absprung" aus der Rente. Dasselbe gilt wenn ich den ganzen Tag "nur" zu Hause rumsitze....

    Aber ja... Ämter sehen das meist nicht so und blabla....

    Und sorry, mein Post ist weder als Angriff oder sonst was gedacht, läuft nur gerade ziemlich viel schief und ich ärgere mich ab dem ganzen "Beamtenscheiss"....

    Gruss
    Zebrastreifen
  • Das hab ich in der Richtung gefunden.
    Ev. hilft es dir weiter

    http://www.beobachter.ch/geld-sicherheit/ahviv/artikel/iv_trotz-rente-arbeiten/


    Lg
  • Nochmals an alle:
    Meine Arbeitsunfähigkeit beträgt 100%

    Was vor 4 Jahren bestimmt auch so war.
    Und was in 2 Monaten auch wieder so sein kann...
    Nur gerade eben im jetzigen Moment nicht.

    Und im geschützten Bereich habe ich ja auch 50% gearbeitet, was ein paar Wochen gut ging, aber dann zu viel wurde.

    Und ich würde dann selbstverständlich etwas Flexibles suchen, wo ich auch Wochen/Monate gar nicht arbeiten müsste und wenn es geht eben diese 20%-30% hätte. Halt auf Studenlohnbasis oder nach Auftrag oder sowas...

    Zudem kommen noch mögliche mehrwöchige Klinikaufenthalte.


  • Zebrastreife hat geschrieben:
    Hallo

    Ich habe vorher nicht gearbeitet.
    Habe ein Studium begonnen, dann die "Probleme", dann Abbruch, dann (Wieder-)Eingliederungsversuch, gescheitert, dann Rente.
    Invaliditätsgrad 100%. Also kriege ich eine volle Rente.
    An einer geschützten Stelle darf ich aber 100% arbeiten.

    Und ja, ich weiss auch dass ich 1000 Franken Freibetrag / Jahr habe und danach 2/3 vom Lohn an die EL angerechnet wird.

    Also wieso sollte ich 100% in einer geschützten Werkstatt arbeiten dürfen aber nicht 20%-30% in der freien Wirtschaft oder eben freiwillig?

    Gruss
    Zebrastreifen


    Wenn das schriftlich besteht, ist der Fall eigentlich bis zum Faktor "Geschützte Stelle" alles klar. Der Begriff "Geschützte Stelle" ist ein Gummibegriff. Denn ein (auch unentgeltliches) Engagement in einer NGO, gewissen Vereinen oder einer Hilfsorganisation kann durchaus als nicht geschützt angeschaut werden und so die Rente gefährden. Also bevor eine Stelle angetreten wird, zuerst abklären und schriftlich bestätigen lassen, dass diese als "geschützt" gilt. Dann sollte eigentlich keine Probleme mehr bestehen.



  • In der Verfügung steht, dass mir keine "Erwerbstätigkeit" zuzumuten sei und dass der Invaliditätsgrad deshalb 100% beträgt.

    Shiva hat geschrieben:
    Wenn das schriftlich besteht, ist der Fall eigentlich bis zum Faktor "Geschützte Stelle" alles klar. Der Begriff "Geschützte Stelle" ist ein Gummibegriff. Denn ein (auch unentgeltliches) Engagement in einer NGO, gewissen Vereinen oder einer Hilfsorganisation kann durchaus als nicht geschützt angeschaut werden und so die Rente gefährden. Also bevor eine Stelle angetreten wird, zuerst abklären und schriftlich bestätigen lassen, dass diese als "geschützt" gilt. Dann sollte eigentlich keine Probleme mehr bestehen.


    Was ja dann irgendwann heisst, dass man gar nichts mehr machen darf..?
    Weil wenn ich z.b. das Hobby habe, am PC zu arbeiten und Homepages zu erstellen und mich nun ein Verein anfragt, ob ich bei ihnen die Homepage verbessern, aktualisieren (was auch immer) kann und ich das mache, "freiwillig" also ohne Geld dafür zu bekommen? Zählt das dann als "Arbeit"?

    Oder nur schon wenn ich eine Homepage für mich mache, welche ein bestimmtes Thema hat und wo dann evt auch andere davon "profitieren" können... Zu was zählt das?

    Bei beiden Beispielen könnte ich das ja später einmal bei einer eventuellen Wiedereingliederung als Referenz für mein Können nehmen...


    Oder auch vllt ein dummes Beispiel... Aber wenn ich gerne male und die Bilder dann verkaufe... Zählt das als "arbeiten"?

    Wenn ich ab und zu einmal etwas mit den Kindern der Nachbarn mache...?

    Ich weiss nicht, da würden mir noch 1000 andere Beispiele einfallen... Liegt das im "Ermessen" der jeweiligen Beraterin und die kann das so mehr oder weniger nach ihrem Gefühl (Lust und Laune) bestimmen?
    Ich hätte halt gerne etwas "Handfestes" was dies regelt und bin nicht gerne der Willkür des Amtes ausgeliefert.

    Und dass ich in einer "geschützten Werkstatt" arbeiten darf hab ich eigentlich nur daher, dass ich einmel eine solche Arbeit hatte und das problemlos geht. Was allerdings die Kriterien sind, um sich "geschützte Werkstatt" nennen zu können, weiss ich nicht... Nur halt, wenn die IV einem das vermittelt, dann sollte es ja theoretisch keine Probleme geben (aber ja... bei gewissen Beamten weiss man nie...!).

    Gruss
    Zebrastreife
  • Guten Morgen liebe Zebrastreife

    Ich habe dir einen private Nachricht hinterlassen.

    Liebe Grüsse und einen schönen Tag.
    Maria
  • Wenn die geschützte Tätigkeit in der Informatik liegt, sollte eigentlich leichte Tätigkeiten in der Informatik ohne Einbusse der Rente möglich sein. Aber immer vorher mit der IV abklären und schriftlich bestätigen lassen, ob das auch geht/darfst.
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