Wertmarke fuer Schwerbehindertenausweis

Ich habe einen fristlosen Schwerbehindertenausweis mit Begleitperson (GdB90). Nachdem ich in Italien geheiratet habe, ist meine Staatsbuergerschaft deutsch geblieben, aber mein Wohnsitz habe ich nach Italien versetzt. Da ich aber eine deutsche Rente bekomme und auch noch mit dem Finanzamt und Steuerberater etc. in Verbindung stehe, muss ich trotzdem ab und zu nach Deutschland kommen. Jetzt will mir das Versorgungsamt keine Wertmarke mehr verkaufen, da ich keinen Wohnsitz in Deutschland habe. Was kann ich tun, gibt es eine Loesung auch ohne Anwalt?
Vielen Dank

Antworten

  • Hallo,
    ich bin mir sicher, da nützt auch der Anwalt nichts. Die Schwerbehinderteneigenschaft ist nicht an die Staatsangehörigkeit gebunden, sondern auch an den ständigen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt.

    §2 Absatz 2 SGB IX

    (2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

    Geltungsbereich dieses Gesetzbuch (SGB) ist eben nur Deutschland. Ich kann mir sogar vorstellen, dass du beim Finanzamt in D Probleme bekommst, wenn du deinen Behindertenfreibetrag geltend machen willst. auch wenn du in D noch steuerpflichtig bist.
  • oh oh ich glaube ich muss etwas zurück rudern. Es ist wie vieles etwas komplizierter,

    Es gibt vom Bundessozialgerichtshof ein Urteil aus 2007

    http://openjur.de/u/169898.html

    Interessant ist dabei der Punkt 24. Daher es muss ein "Inlandsbezug" bestehen. Der Vorteileiner Wertmarke dürfte aber ein solcher sein. Daher das Versorgungsamt mal mit der Nase bzw. im Widerspruch auf das BSG hinweisen.
  • Hallo Datennudel,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Klaus 😀 ).

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.

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