auto auf behinderte kind zulassen erst 17

meine frage is muss ich da mein exmann um einverständnis fragen da wir geschieden sind schon lange das das auto zugelassen wird auf tochter mit b ausweis

Antworten

  • Moin,

    ich habe meinen Wagen 1980 auf meinen Sohn zugelassen als er 9 J. alt war.
    Damals hätte ich ihn aber zur Schule fahren können und selber von dort aus mit dem Bus zu meinem Arbeitsplatz fahren müssen, zurück dann umgekehrt.
    Ich habe immer einen Ball im Wagen gehabt, den ich für meinen Sohn abholen sollte, falls mich die Polizei bei Kontrollen angehalten hätte. Aber nicht in der Nacht zur Disco oder anderen Vergnügungen fahren hat mir ein befreundeter Polizist gesagt.
    Wie sich das in der heutigen Zeit auswirkt weiss ich nicht.
    Durchs Internet sollte man das doch in Erfahrung bringen können.
  • Hi Bubi

    so ganz verstehe ich deine Frage nicht. In der Überschrift schreibst du "auto auf behinderte kind zulassen erst 17"
    Das fasse ich als Frage auf, ob das geht. Dann schreibst du aber: "schon lange das das auto zugelassen wird auf tochter mit b ausweis"

    Ja, ist das Fahrzeug jetzt auf die Tochter zugelassen oder nicht ?
    Und was hat dein Ex Mann mit deinem Auto zu tun?

    also- Tippfehler stören mich nicht, aber Groß- und Kleinschreibung bzw. das ein oder andere Komma und dein Text ist verständlicher.

    Klaus

  • Moin Bubi,

    wenn der Wagen schon auf dem Namen deiner Tochter zugelassen ist und du das alleinige Sorgerecht für sie hast, kann es doch bleiben wie es ist. Habt ihr das geteilte Sorgerecht, geht das nur mit dem Einverständnis des Vaters, den du dann ohnehin immer in Kenntnis setzen musst, was das Mädel betrifft.
    Wenn aber der Vater als alleiniger Fahrer eingetragen wurde und jetzt du die Fahrerin für eure Tochter bist, musst du das unbedingt auf deinen Namen umändern lassen.
    Bei einem Unfall oder einer Polizeikontrolle, Blitzen usw., würdest du sonst belangt werden und evtl. sogar eine Anzeige bekommen, und allein für den Schaden aufkommen müssen. Die Versicherung würde dann nämlich nicht bezahlen.
    Erkundige dich bei der PKW-Vers., bei der der Wagen versichert wurde.
    L.G.
    😎
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  • bubi hat geschrieben:
    meine frage is muss ich da mein exmann um einverständnis fragen da wir geschieden sind schon lange das das auto zugelassen wird auf tochter mit b ausweis



    danke für die antworten
    das neue auto soll af meine tochter laufen sie wäre der halter
    nur mein exmann weigert sich eine einverständnis zugeben da er angst hat er müsste irgendwas zahlen dabei zahle ich doch alles wenn ein knollen oder blitzer kommen sollte mit so arkumente kommt er dies is nur weil wir kein gutes verhälntnis haben bis jetzt habe ich immer alls selber bezahlt ihm schmerzt es ja schon das er unterhalt zahlen muss für seine tochter den sie intressiert er sich nicht die bohne er behandelt sie wie luft
  • jenner hat geschrieben:
    Da die TE (bubi) sich gar nicht zu den div. Fragen äußert, sollten wir das Thema erst einmal ruhen lassen (finde ich).



    tut mir leid das ich jetzt erst dazu kam was noch zuschreiben
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  • jenner hat geschrieben:
    bubi hat geschrieben:
    bubi hat geschrieben:
    meine frage is muss ich da mein exmann um einverständnis fragen da wir geschieden sind schon lange das das auto zugelassen wird auf tochter mit b ausweis

    (...) das neue auto soll af meine tochter laufen sie wäre der halter
    nur mein exmann weigert sich eine einverständnis zugeben (...)

    Hallo bubi,

    ich bin leider immer noch nicht viel schlauer durch Deine Ergänzungen (dafür vielen Dank).
    Nur, dass wohl Dein Exmann sein Einverständnis geben MUSS und dies nicht will.

    Du schreibst jetzt von einem neuen Auto. Aber was heißt denn bitte "schon lange das Auto zugelassen wird auf Tochter"? Handelt es sich dabei um den vorherige PKW?

    LG jenner



    ja unser alter wagen is nicht mehr ok so mussten wir uns ein neuen zulegen mit hilfe von stiftungen konnten wir dies tun nun muss der neue ja angemeldet werden nur mein exmann weigert sich mit ausreden da er nix zahlen muss da sie noch keine 18 is brauche ich die einverständnis von ihm sonst kann ich ihn net zulassen er übt damit ein machtkampf da wir ein sehr schlechtes verhältnis haben und wie gesagt er so keine intresse an seiner tochter hat
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  • Hallo bubi,

    ich versuche das Thema noch mal aufzugreifen:
    Habt Ihr gemeinsames Sorgerecht?
    Und hat die Zulassungsstelle Dir gesagt, dass seine Unterschrift ebenfalls gebraucht wird?
  • Andere Frage: braucht die Tochter den Wagen, um zur Arbeit zu gelangen und/oder hat sie ein Handicap, das einen Wagen als Hilfsmittel bedingt?

    Der Wagen kann ja auch auf Dich eingelöst werden, bis die Tochter 18 ist, dann würde die Unterschrift des Vaters nicht mehr nötig sein.
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