muss ich gesetzlichen betreuer für finanzen akzeptieren wenn ich meine wohnung verkaufe?

hallo,

ich bin frühberentet, 50% schwbh, und benötige langfristig eingliederungshilfe für stationäre reha, später für persönliches budget. mit dem sozialhilfesatz ist sehr schwer auszukommen, teilhabe unmöglich.

meine wohnung kann ich nicht mehr halten, muss sie wohl verkaufen.

darf ich von dem geld eine zeitlang die eingliederung selbst finanzieren, etwas besser leben, und anschaffungen machen?

oder muss ich das geld von betreuer oder sozialamt verwalten lassen, und so arm weiterleben, auf teilhabe weiter verzichten?

vielen dank für antworten,
und liebe grüße
von leela

Antworten

  • Hallo,

    also wie Dich jemand zu einer gesetzlichen betreuung verpflichten könnte, wenn Du im Vollbesitz Deiner geistigen Kräfte bist, wüsste ich nicht.

    die frage ist glaube ich eher, ob Du, wenn Du das, was Du vorhast, tust, danach noch leistungen im vollem umfang bekommst. bei hartz IV gibt es diesen paragraphen hier:
    http://dejure.org/gesetze/SGB_II/31 (relevant ist der 2. Absatz).

    etwas parallelse habe ich bei kurzem überfliegen im SGB XII, das für die leistungen, die du bräuchtest, die grundlage ist, nicht gefunden. kenne mich da aber zuwenig aus, um eine verlässliche auskunft zu geben.

    besten gruß, ananim
  • Überschrift passt nicht zu deinem Text.

    Hast du bereits einen Betreuer für das finanzielle ?
    Dann solltest du den geplante Verkauf mit ihm abstimmen. Denn ohne ihn, wird es fast unmöglich.. meiner Meinung nach.

    LG Thomas
  • danke für die antworten,

    ich werde versuchen, die fragen deutlicher zu formulieren, mit genau passender überschrift.

    lg leela

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  • danke für eure nachrichten!

    die erste frage ist folgende:
    darf ich vom erlös der wohnung auch noch eine weiterbildung und notwendige anschaffungen machen, also mehr als 2600.- ausgeben?

    wenn ich als sozialhilfebezieherin (eingliederungshilfe bei behinderung) meine wohnung verkaufe, darf ich dann mit dem erlös machen was ich will?

    meine langzeit-reha muss ich dann davon finanzieren, bis das geld verbraucht ist. danach bin ich wieder auf die sozialhilfe angewiesen, das ist klar.



    zweite frage:
    muss ich den betreuer akzeptieren?

    ich habe keinen betreuer und will auch keinen. das sozialamt sagt, ich dürfe den erlös der wohnung nicht selbst verwalten, nur 2600.- würde ich davon bekommen. so würde dann ein gesetzlicher betreuer für finanzen eingesetzt.

    vielen dank euch
    und herzliche grüße

    von leela
  • Breather hat geschrieben:
    Überschrift passt nicht zu deinem Text.

    Hast du bereits einen Betreuer für das finanzielle ?
    Dann solltest du den geplante Verkauf mit ihm abstimmen. Denn ohne ihn, wird es fast unmöglich.. meiner Meinung nach.

    LG Thomas
    danke für eure nachrichten!

    die erste frage ist folgende:
    darf ich vom erlös der wohnung auch noch eine weiterbildung und notwendige anschaffungen machen, also mehr als 2600.- ausgeben?

    wenn ich als sozialhilfebezieherin (eingliederungshilfe bei behinderung) meine wohnung verkaufe, darf ich dann mit dem erlös machen was ich will?

    meine langzeit-reha muss ich dann davon finanzieren, bis das geld verbraucht ist. danach bin ich wieder auf die sozialhilfe angewiesen, das ist klar.



    zweite frage:
    muss ich den betreuer akzeptieren?

    ich habe keinen betreuer und will auch keinen. das sozialamt sagt, ich dürfe den erlös der wohnung nicht selbst verwalten, nur 2600.- würde ich davon bekommen. so würde dann ein gesetzlicher betreuer für finanzen eingesetzt.

    vielen dank euch
    und herzliche grüße

    von leela
    Verfasst am: 22. 04. 15 [22:34]

    könnte mir noch jemand sagen, wie ich eine überschrift ändern kann.? danke!
  • Hallo leela,

    beziehst Du denn aktuell schon Eingliederungshilfe?
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