Umschulung bei psychischer Schwerbehinderung

Hallo Mitleser/Experten,

bin Ende 40, anerkannter Schwerbehinderter mit einem GdB von 50 vor dem Hintergrund psychischer Probleme und habe einen Bildungsgutschein (Umschulung Steuerfachnagestellter) vom JobCenter erhalten.

Ursprünglich hatte ich im Anschluss an eine mediz. Reha in 2014 eine TAL beim Rentenversicherer beantragt, die jedoch mit der Begründung abgelehnt wurde, dass aufgrund meines letzten sozialversicherungspflichtigen Jobs als kaufmännischer Sachbearbeiter aus 2005! eine solche nicht zwingend erforderlich sei; im Übrigen sei in meinem Fall das AA/JobCenter der Kostenträger.

Daraufhin bin ich wieder zu meiner Fallmanagerin der Reha-Abteilung des JobCenters, die nach einer positiven Begutachtung durch den berufspsycholgischen Dienst beim AA, den Bildungsgutschein mit der Bemerkung ausgestellt hat, dass es sich dabei um kein spezielles behindertengerechtes Angebot handele, da (Zitat wörtlich) sie meinte:

"Um Ihre psychischen Probleme können Sie sich ja auch in Ihrer Freizeit kümmern".

Zwischen 2007-2014 war ich fast fünf Jahre in verschiedenen 1,-€-Jobs "geparkt".

Aktuell erhalte ich zudem Eingliederungshilfe vom Sozialamt nach §§ 53 ff. SGB XII in Form des so genannten betreuten Einzelwohnens für seelisch behinderte Menschen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Bei der nunmehr bewilligten Förderung der beruflichen Eingliederung geht es dem JobCenter offensichtlich primär um einen Ausschluss des Mehrbedarfs für Behinderte nach § 21 (4) SGB II, die mir bei einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben wohl zustünde.

Meine Frage daher: Muss ich das so hinnehmen oder besteht dennoch die Möglichkeit bzgl. Mehrbedarf, da ich nach wie vor der Reha-Abteilung des JobCenters infolge meiner Schwerbehinderung zugeteilt bin?

Vielen Dank für Anregungen und Tipps...

Antworten

  • Hallo mmn67,

    fändest Du es denn besser Mehrbedarf zu kommen, als eine Möglichkeit in einem neuen Feld tätig zu werden? Und hast Du die Maßnahme schon "ausprobiert"?
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