Schwerbehindertenausweis beantragen

Hallo,
Ich habe eine angeborene Behinderung (Fehlbildung der linken Hand, Daumen und kleiner Finger sind verkürzt, die anderen fehlen), die mich im Moment im Alltag kaum einschränkt.
Die Botschaft "du bist normal" war auch Teil meiner Erziehung, so dass meine Eltern nie einen Ausweis oder eine Feststellung des Grads der Behinderung beantragt haben. Ich selbst war ebenfalls noch nie deswegen bei einem Arzt.

Nun befürchte ich, dass durch meine Kompensation in der Hand- bzw Armhaltung zum Beispiel beim Arbeiten am PC Folgeschäden auftreten könnten. Erste Anzeichen davon merke ich bereits. Aus dem Grund möchte ich nun einen Ausweis beantragen.

Dazu habe ich einige Fragen:
- sollte ich zuerst einen Arzt aufsuchen und erst dann den Antrag stellen? Gehe ich dann zu einem Hausarzt oder zu einem Spezialisten?
- ich werde mich in nächster Zeit auf Jobs an Universitäten (mit Verbeamtung) bewerben. Sollte ich abwarten, bis ich einen Job habe, oder könnte die Behinderung evtl. sogar meine Chancen erhöhen?
- sollte ich meinem aktuellen Arbeitgeber davon berichten, dass ich vorhabe meine (ihm bekannte aber bisher völlig unerhebliche) Behinderung anerkennen zu lassen?

Ich würde mich über Antworten freuen!

Antworten

  • Hallo Ivaforte,

    willkommen hier im Forum.

    Zu deiner Frage habe ich folgenden Link gefunden:
    http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html
    Unter dem Punkt 18.13 (Schäden der oberen Gliedmaßen) ist der "Verlust der ganzen Hand" mit einem Grad der Behinderung von 50% angegeben.
    Wenn dir nicht die ganze Hand fehlt, du aber zusätzlich Folgeschäden als weitere Einschränkung hast, könnte das durchaus einen Grad der Behinderung von 50% ergeben- oder auch weniger, je nachdem.
    Mit 50% liegt eine Schwerbehinderung vor.
    Mit 30% kann man die Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen und erhält somit zum Beispiel den besonderen Kündigungsschutz.
    Auch wenn weniger Prozente zusammenkommen, kann man eventuell später darauf aufbauen, falls weitere Einschränkungen dazu kommen.
    Besondere Mobilitätshilfen erhält man nur bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung- aber dir geht es ja insbesondere erst einmal um den Arbeitsplatz.

    Ich würde an deiner Stelle als erstes mit dem Arzt sprechen, der dich am besten kennt.
    Es ist sicherlich sinnvoll, wenn er von der Antragstellung weiß, weil er dir entsprechende Atteste ausstellen kann. Auch kann er dir weitere Fachärzte nennen (evtl. Orthopäde?), deren Hinzuziehung ihm sinnvoll erscheint.

    Im öffentlichen Dienst werden häufig Bewerber mit einer Schwerbehinderung (bei gleicher Eignung wie die anderen Bewerber!) bevorzugt, weil da die Bestrebung vorhanden ist, als Vorbild dazustehen.

    Bei deinem jetzigen Arbeitgeber kann ich es nicht sagen, wie er darüber denkt: Wenn er sein Kontingent an Schwerbehinderten mit dir erhöhen kann, muss er eventuell weniger Ausgleichsabgabe zahlen- das würde aber nur ins Gewicht fallen, wenn er momentan zu wenig Schwerbehinderte beschäftigt.
    Vielleicht würde er sich auch daran stören, dass du mit einer Schwerbehinderung (also ab 50%) jährlich fünf Tage mehr Urlaub beanspruchen könntest.
    Ich würde hier, auch, weil du ja nicht weißt, wie dein Antrag ausgeht, wohl erst mal keine schlafenden Hunde wecken und ihm das Ergebnis dann mitteilen, wenn es erstens feststeht und zweitens relevant ist.

    Übrigens: Wenn dein Antrag anfangs so beschieden wird, dass du (und dein Arzt) das Gefühl haben, dass du zu wenig Prozente bekommen hast, kann ein Widerspruch manchmal Wunder wirken! 😉
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  • Hallo Ivaforte,

    Das Gutachten muß auf jeden Fall ein Spezialist machen, das macht sich besser.

    Was den AG betrifft,erst mal das Ergebnis abwarten und dann erst informieren, denn erst dann greifen rechtliche Regelungen.

    Eigentlich muß man nicht über die Behinderung informieren, aber wenn man ausdrücklich danach gefragt wird und die Behinderung für die Arbeit und Sicherheit am Arbeitsplatz relevant ist, kann das Verschweigen ein Kündigungsgrund sein.

    LG

    Surfer
  • Hallo Ivaforte,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
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