30%behinderung,"Teilhabe am Arbeitsleben "(RV).Ob ich habe recht für Kfz hilfe

Ich bin Suchtkranke Mensch mit 30%behinderung.Ich bin bei RV in program " Teilhabe am Arbeitsleben" und ich will mich selbständig machen. Ich habe recht für Gründungszuschuss aber ob ich kann auch Kfz Hilfe beantragen.Wenn ja dann Wo?

Antworten

  • Hallo jan1961,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Kannst Du die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen? Also, grundsätzlich.
  • Als selbständiger Handwerker (Hausmeister ) mit Werkzeug und Baumaterial und, und! Das kann schwierig sein. 😳
  • Hallo Jan,

    herzlich willkommen bei uns im Forum!

    Ich finde es schön, dass du dich Selbständig machen möchtest. Justin fragte bereits, "kannst du die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen?" Wenn ja, dann ist das Thema erst einmal erledigt und du kannst dich den anderen Dingen widmen.

    Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich gern an uns User wenden.

    LG, Emmerisch
  • Sorry falsch gedruckt . Meine Frage ist immer aktuell.
  • Wenn es um den Transport von Werkzeug geht und nicht um eine eventuelle außergewöhnliche Gehbehinderung, bekommst du die Kfz-Hilfe, die alle bekommen, die ohne eine außergewöhnliche Gehbehinderung Werkzeug transportieren wollen- nämlich keine.
    Eventuell beinhaltet der Gründungszuschuss auch eine solche Anschaffung- das weiß ich nicht; eventuell der zuständige Sachbearbeiter.
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