Trennung aufgrund des Sozialrechtes

Es geht um das Thema "eheähnliche Gemeinschaft". Das Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland lässt es leider nicht zu, dass Menschen, die unverheiratet zusammen leben, ab dem Eintritt einer sozialen Not (in unserem Fall ist aufgrund eines Hirntumors eine dauerhafte Schwerbehinderung eingetreten, die z. B. die ambulante Tagesförderung in einer Einrichtung notwendig macht = erhebliche monatliche Kosten, die normalerweise in den Bereich Eingliederungshilfe fallen).
Solange bei mir als Lebensgefährtin noch irgendwelches Vermögen vorhanden ist (gerade werde ich gezwungen, eine privat angesparte Rentenversicherung zu vewerten!), kommen wir nicht zur Ruhe und können kein normales Leben führen. Man prüft sogar die Angemessenheit meiner Eigentumswohnung und die meines Pkw`s. Es reicht somit offensichtlich nicht, dass der Schicksalsschlag mit seinen Folgen (dauerhafte kognitive Einschränkungen, die eine Rückkehr ins Berufsleben wohl ausschließen)unser Leben praktisch zerstört hat....

Antworten

  • Hallo!

    Bei mir ist es andersrum.
    Mein Partner (mittlerweilse sind wir verheiratet) fiel in die Sozialhilfe. Wir lebten erst einuge Wovhen zusammen, trotzdem wurde meine Rente und mein Schmerzensgeld angerechnet und er bekam nichts.
    Mitgehangen, Mitgefangen.
    Wir haben später trotzdem geheiratet.
  • Nun kenne ich Euren Hintergrund nicht,
    aber wie verhält es sich nun, wo Ihr verheiratet seid - es wird doch sicherlich alles an Einkommen und Vermögen immer und immer wieder überprüft, oder?
  • Ja, wird es.

    Aus der Sozialhilfe war mein Mann schnell raus.

    Allerdings mußte nochmal alles überprüft werden, als wir geheiratet haben. Da mußte ich mich sogar rechtfertigen, warum mein Brautkleid einen Schleier hatte, bzw. Wofür ich das Schmerzensgeld ausgebe.


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