wie kann ich den Vermieter dazu bringen einen Handlauf anzubringen ?

Hallo, brauche mal Hilfe, ich habe seid einem halben Jahr einen Neufeststellungsbescheid
Grad der Behinderung nun 100 + B +AG,
nun mein Anliegen...... mein Vermieter hat uns im Eingangsbereich den ( auf unsere Kosten mit seiner Zustimmung )Handlauf entfernt, da ich auf Grund meiner Behinderung nicht die 5 Stufen hoch gehen kann ohne mit hochzuziehen, muss ich immer wenn ich raus und rein muss Hilfe holen, was oft nicht einfach ist, die Pflegekasse würde das Anbringen eines neuen Handlaufs finanzieren, doch der Vermieter verbietet mir das, was kann ich tun ????? bin ratlos
Gruss Ute

Antworten

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  • jenner hat geschrieben:
    Hallo Ute,

    was Du schreibst, macht mich richtig sprachlos. 😺
    Mit welcher Begründung hat er den Handlauf überhaupt entfernen lassen, warum müsst Ihr die Kosten mit übernehmen und warum verbietet er einen neuen Handlauf?

    Ich weiß nicht, ob es baurechtliche Bestimmungen gibt, ab wieviel Stufen ein Handlauf sogar vorgeschrieben ist.
    Vielleicht kannst Du Dich bei Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Bauprüfabteilung o.ä.) telefonisch erkundigen?
    Wissen evtl. die Pflegestellen darüber Bescheid (auch dort anfragen).

    Liebe Grüße und viel Glück
    jenner


    Da mein Mann und ich behindert sind und der Vermieter nicht mehr richtig tickt, möchte er dass wir ausziehen, er will junge gesunde Menschen in seinem Haus haben, das ist der Grund warum er uns das Leben schwer machen will, seine Räumungsklage wurde vom Gericht abgelehnt, weil sie unbegründet ist, er dreht uns auch oft einfach mal so die Heizug tageweise zu, wenn wir etwas zu ihm sagen, dann meint er nur ..... dann zieht in eine Behindertenwohnung, dort gehört ihr hin, wenn wir könnten würden wir uns eine barierefreie Wohnung suchen, aber das ist gesundheitsmässig und finaziell für uns nicht machbar, wenn ich nur wüsste wie ich den Handlauf wieder bekomme, da wäre schon viel geholfen Gruss Ute
  • Alt oder Jung wird ihm letztlich egal sein. Das hat andere Gründe.
    Entweder hast du dich mit ihm überworfen oder will er mehr Miete haben, die er ggf. bei einer Neuvermietung kriegen kann. Oder auch nicht. Eine Neuvermietung birgt aber auch neue Risiken...

    Vielleicht macht es einfach Sinn, offen und klar mit dem Vermieter zu sprechen. Vielleicht hift da auch ein Vermittler, um Emotionen auszuschalten.

    Gruß


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  • krank123 hat geschrieben:
    jenner hat geschrieben:
    Hallo Ute,

    was Du schreibst, macht mich richtig sprachlos. 😺
    Mit welcher Begründung hat er den Handlauf überhaupt entfernen lassen, warum müsst Ihr die Kosten mit übernehmen und warum verbietet er einen neuen Handlauf?

    Ich weiß nicht, ob es baurechtliche Bestimmungen gibt, ab wieviel Stufen ein Handlauf sogar vorgeschrieben ist.
    Vielleicht kannst Du Dich bei Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Bauprüfabteilung o.ä.) telefonisch erkundigen?
    Wissen evtl. die Pflegestellen darüber Bescheid (auch dort anfragen).

    Liebe Grüße und viel Glück
    jenner


    Da mein Mann und ich behindert sind und der Vermieter nicht mehr richtig tickt, möchte er dass wir ausziehen, er will junge gesunde Menschen in seinem Haus haben, das ist der Grund warum er uns das Leben schwer machen will, seine Räumungsklage wurde vom Gericht abgelehnt, weil sie unbegründet ist, er dreht uns auch oft einfach mal so die Heizug tageweise zu, wenn wir etwas zu ihm sagen, dann meint er nur ..... dann zieht in eine Behindertenwohnung, dort gehört ihr hin, wenn wir könnten würden wir uns eine barierefreie Wohnung suchen, aber das ist gesundheitsmässig und finaziell für uns nicht machbar, wenn ich nur wüsste wie ich den Handlauf wieder bekomme, da wäre schon viel geholfen Gruss Ute



    Hallo Ute genau das Problem meinte ich mit meinem Posting in der Plauderecke .
    Ich hatte zwar Vermieter mit denen ich zufrieden war aber ich wohnte im ersten Stock mit Treppe das ging nicht mehr.Jetzt habe ich eine ebenerdige Wohnung von einer Stiftung die von der Wobau betreut wird und die haben alles gemacht was gemacht werden musste . Ein Tipp suche dir solch eine Wohnung das was ich bis her erlebt habe macht mich trotz aller Gegensätze sehr zufrieden !

    Gr.Meikel

  • Hallo Ute,

    schau doch bitte in die Landesbauordnung Deines Bundeslandes. In der BauO NRW steht zum Beispiel in §36:

    (6) Treppen müssen mindestens einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Bei großer nutzbarer Breite der Treppen können Handläufe auf beiden Seiten und Zwischenhandläufe gefordert werden.

    (7) Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert werden. Fenster, die unmittelbar an Treppen liegen und deren Brüstungen unter der notwendigen Geländerhöhe liegen, sind zu sichern.


    (8 ) Auf Handläufe und Geländer kann, insbesondere bei Treppen bis zu fünf Stufen, verzichtet werden, wenn wegen der Verkehrssicherheit auch unter Berücksichtigung der Belange Behinderter oder alter Menschen Bedenken nicht bestehen.


    Vielleicht hilft Dir das weiter?
    Die FRage ist tatsächlich, ob man mit einem solchen Vermieter jemals glücklich wird...aber das steht hier ja nicht zur Debatte! Viel Glück!

    Edit: der Smiley war jetzt unbeabsichtigt, ich bekomme ihn auch nicht weg, aber eigentlich passt er da ja auch hin!
    Anmerkung der Redaktion: Der Smiley wurde entfernt 😉
  • Hallo Ute,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Wie ist der aktuelle Stand bei Euch?
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