Mietsenkung zwingender Grund für Umzugsgenehmigung?

Hallo!

Gibt es für das Amt (spielt hier überhaupt ne Rolle ob Grusi- oder Jobcenter?) eine Art "Pflicht", einen Umzug zu genehmigen, "nur" weil dadurch knapp 100€ Mietkosten MONATLICH eingespart werden könnten?

Anders ausgedrückt:

Ich lebe in einer angemessenen (behindertengerechten) Wohnung, welche, ohne Murren, voll bezahlt wird.

Mit etwas Glück kann ich bald jedoch umziehen. Der einzige Grund wäre hier tatsächlich, dass die Miete knapp 100€ pro Monat geringer ausfällt, als bei der jetzigen.

Muss das Amt ein solches Umzugsbegehren befürworten und vielleicht sogar Umzugs- sowie Kautionskosten übernehmen?

Gruss,
little

Antworten

  • Hallo little,

    ich an Deiner Stelle würde einen Antrag stellen.

    Wenn er abgelehnt wird, muss eine Begründung bei stehen. Darauf könntest Du dann aufbauen.
  • Hallo Justin!

    Es wird konkreter, 2 Wohnungen sind gefunden, die beide ganze 70€ günstiger sind, als die jetzige. DO wird besichtigt, danach gehts direkt ans Amt.

    Drückt mir die Daumen 😎

    Noch eine Frage, wie schaut es aus mit Nebenkostenabrechnungen bei diesen Wohnungen?

    Ich weiss zwar, dass ich (theoretisch) auf eigene Kosten umziehen könnte und fertig, aber muss das Amt nicht vorher genehmigen, um dann etwaige Nachzahlungen zu übernehmen?

    Falls ja, beisst sich ja die Katze in den Schwanz, da Wohnungsgenehmigung = Übernahme der NKA = Übernahme der Umzugskosten bedeuten würde, und nicht zu vergessen, die Kaution.


    OOOOOHHHHHHHHWWWWWWWWWWWWWEEEEEEEEEEEEEHHHHHHHHHHHHHH 👿
  • Hallo little,

    wie ist denn der aktuelle Stand?
  • Hallo Justin,

    die WBG möchte keine Alten und/oder Kranken haben. Da sie so günstig sind (mit die einzigen, die noch "amttauglich" anbieten), haben sie genug Bewerbungen, um "einfache" Mieter auszusuchen 🙁 👿
  • Das ist ja wirklich schade… 🙁