Gibt es ein Urteil in dem einem Schwerbehinderten flexible Arbeitszeit zuerkannt wurde?

Seit über einem Jahr hatte ich nach Vereinbarung mit meinen Arbeitgeber flexible Arbeitszeit erfolgreich genutzt. Seiner Zeit wurde ein Attest vorgelegt, dass aus nervenärztlicher Sicht flexible Arbeitszeiten dringend notwendig sind. Das Attest hat weiter Gültigkeit.
Jetzt gibt es ein neues Zeiterfassungssystem, bei dem die flexible Arbeitszeit für mich als Kundenbetreuer nicht mehr hinterlegt werden kann und unmöglich sei, entsprechend zu hinterlegen. Nach meinem Wissen kann man jedoch jede Arbeitszeit manuell anpassen bzw. korrigieren. Es soll natürlich erreicht werden, dass die Mitarbeiter zu den geplanten Zeiten kommen und nicht ständig korrigiert wird. Verständlich bei über 500 Angestellte. Nicht verständlich, wenn einer davon auf Grund seiner Behinderung darauf angewiesen ist. Prinzipiell sind meine Aufgaben zu jeder möglich Arbeitszeit durchführbar und das zwischen einer Zeit von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Nach meinen Verstand sollte es nach § 81 SGB IX wie zuvor dem Arbeitgeber zumutbar sein, auch mit einen neuen Zeiterfassungssystem die Arbeitszeiten manuell für mich anzupassen. Was vorher ging sollte weiter möglich sein. Gibt es diesbezüglich ein Urteil, eine Rechtsprechung mit ähnlicher Ausgangsform?

Antworten

  • Hallo Indizien,

    wenn ich mir die Situation so als Außenstehender ansehe, scheint es kontraproduktiv, hier eine Paragraphenkeule zu schwingen. Viel mehr habe ich den Eindruck, hier hapert es an der Kommunikation.

    Mit wem hattest Du denn zuvor die flexible Arbeitszeit besprochen? Ist diese/r MitarbeiterIn noch im Unternehmen? Hast Du schon mit ihr/ihm gesprochen?

    Wenn man Dir gegenüber nur äußert, dass es ein technisches Problem ist, und nicht darauf raus will, dass flexible Arbeitszeiten für dich nun nicht mehr gelten sollen, wird sich sicher eine Lösung finden 😉
  • Nun ich warte noch auf eine Stellungnahme des Verantwortlichen, dem der mir die flexible Arbeitszeit zugestanden hatte. Jedoch wurde ich schon nach entsprechender Gesetzgebung gefragt. Meine Argumentation geht dahin, dass flexible Arbeitszeit mit zur Einrichtung eines Arbeitsplatzes für Schwerbehinderte gehört, soweit es einem Arbeitgeber zumutbar ist. Ja, es wird sicher eine Lösung geben. Eine ohne Unsicherheit wäre gut. Lieben Dank! indizien
  • Hallo indizien,

    gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.

    Melde dich in jedem Fall auch, wenn sich keine Lösung abzeichnet!