Was tun bei Ablehnung von Hilfsmittel durch die Krankenkasse

Ich bin seit 27 Jahren beidseitig Oberschenkelamputiert,benutze keine Prothesen und bin somit auf den Rollstuhl angewiesen.Seit letztem Jahr wurde ein Rotationsmanschettenriss in der rechten Schulter festgestellt.Eine operative Lösung ist nicht möglich.Desweiteren wurde Rheuma, verstärkt in beiden Händen, festgestellt.Ein Bandscheibenvorfall im Halswirbel macht mir auch zu schaffen.Ich habe daher restkraftunterstützende Antriebsräder für den Aktivrollstuhl beantragt.Diese werden jedoch durch meine Krankenkasse abgelehnt.Muss ich mich damit zufrieden geben ?
Meine Selbstständigkeit bei der Fortbewegung ist mir sehr wichtig.

Antworten

  • Hallo bmove,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Dass die Kassen heute erst einmal alles ablehnen ist leider trauriger Standard. Du solltest also unbedingt fristgerecht Widerspruch einlegen. Diesen am besten mit dem Arzt besprechen, der auch die Verordnung für das Hilfsmittel ausgestellt hat.

    Zur Wahrung der Widerspruchsfrist reicht auch ein formloser Widerspruch, mit dem Hinweis, dass die Begründung später (dann nach dem Gespräch mit dem Arzt) nachgereicht wird.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Gern kannst Du an dieser Stelle auch berichten, wie es weiter geht.
  • Besten Dank für dieAntwort.
    Nachträglich möchte ich hinzufügen, das mein Widerspruch fristgerecht eingegangen ist und nach mehr als 6 Monaten die Ablehnung kam.
    Da wurde ich aufgefordert den Widerspruch doch bitte zurückzunehmen ansonsten ginge es an die Widerspruchsstelle der IKK. Das werde ich nun abwarten,obwohl ich nichtverstehe an welche Stelle es nun nochmal weitergeleitet wird.
    Mit meinem Arzt bzw.Orthopäden werde ich mich auf jeden Fall nochmals in Verbindung setzen.
    Gruß bmove.
  • Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen über Anträge von Versicherten entscheiden

    Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen über Anträge von Versicherten entscheiden
    Beantragte Versorgung gilt bei ausbleibender Entscheidung innerhalb der Drei-Wochen-Frist dem Gesetz nach ohne weitere Prüfung als genehmigt
    Eine gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, Anträge von Versicherten (hier auf Neuversorgung mit einer Kniegelenksprothese) innerhalb von drei Wochen zu prüfen. Schafft sie dies nicht, gilt die beantragte Versorgung dem Gesetz nach als genehmigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dessau-Roßlau hervor.
    Im zugrunde liegenden Fall hatte ein gesetzlich Krankenversicherter erfolgreich die Versorgung mit einer neuen Kniegelenksprothese erreicht, ohne dass seine Krankenkasse die Notwendigkeit der Neuversorgung geprüft hat. Er berief sich darauf, dass sein Antrag nicht innerhalb von drei Wochen bearbeitet worden ist.
    Fiktive Genehmigung darf nicht zurück genommen werden
    Das Sozialgericht Dessau-Roßlau gab dem Versicherten Recht. Die Krankenkasse habe nach Eingang des Antrags weder innerhalb von drei Wochen darüber entschieden, noch Gründe für eine Überschreitung dieserFrist schriftlich mitgeteilt. Nach dem Gesetz gelte die beantragte Versorgung damit als genehmigt. Die fiktive Genehmigung dürfe auch nicht - anders als ein fehlerhafter Bescheid - zurückgenommen werden.
    Hintergrund:
    § 13 SGB V in der Fassung seit 26. Februar 2013 ("Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten") lautet auszugsweise:

    Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Eintragseingang, [...] zu entscheiden. Kann die Krankenkasse Fristen [... nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit.
    Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.

  • Das ist eine sehr interessante Antwort.
    In meinem Fall wurde das Rezept auf Versorgung mit restkraftunterstützenden Greifrädern im August eingereicht.Zwichendurch bekam ich immer mal Post von der Krankenkasse,das meine Hausärztin kontaktiert würde und ebenso der Med.Dienst. Diverse med.Befunde hatte ich bereits selbst an die Krankenkasse gesendet.Mir ist klar das dies alles nicht innerhalb von 3 Wochen über die Bühne gehen kann,aber das die Ablehnung am Ende über 6 Monate gedauert hat ist doch sehr übertrieben. Wie bereits geschrieben geht es nun an die Schiedsstelle der Krankenkasse, da ich meinen Widerspruch nicht zurückgenommen habe. Ich hoffe nur es vergeht nicht wieder so viel Zeit. 😡
    In der Ablehnung wird immer wieder darauf hingewiesen das ich doch ausreichend versorgt sei mit einem Elektrorollstuhl und einem Aktivrollstuhl. Dies ging über 27 Jahre auch völlig in Ordnung,aber auf den veränderten Gesundheitszustand wurde überhaupt nicht eingegangen.
    Gruß bmove.
  • Wenn ich hier schreiben würde was ich mit Krankenkasse und ähnlichen Stellen machen möchte , würde ich aus diesem Forum verbannt .
  • colores hat geschrieben:
    Wenn ich hier schreiben würde was ich mit Krankenkasse und ähnlichen Stellen machen möchte , würde ich aus diesem Forum verbannt .

    Ja selbst mein Orthopäde hat gesagt: Die könnten dort nur Kaffee trinken und unnötiges Geld ausgeben,einzelne Ärzte vom Med.Dienst hätte er sogar schon verklagt.. Traurig...
    Es geht immer nur ums liebe Geld, Gesundheit zählt nicht. 👿