Schwerbehindertenausweis beantragt - in Bewerbung erwähnen?

ich bewerbe mich zur Zeit auf verschiedene Stellen im öffentlichen Dienst. In den Ausschreibungen ist angegeben, dass Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden.

Ich bin seit frühester Kindheit schwerhörig und habe seit langem einen GdB von 30, der zuletzt 2009 so bestätigt wurde. Nach einem neuen Hörtest letzte Woche, bei dem ich auf ca. 70% Hörverlust rechts und links komme, steht mir laut GdB-Rechnern ein GdB von 50 zu, also habe ich vor ein paar Tagen einen entsprechenden Veränderungsantrag gestellt und bin relativ zuversichtlich, dass der Antrag genehmigt wird.

Ist es in dieser Situation sinnvoll, in den Bewerbungen auf den gestellten Antrag hinzuweisen, da mir bei einer Bewilligung des Antrags ja die Rechte eines Schwerbehinderten zustehen werden? Oder macht es jetzt noch keinen Sinn, darauf hinzuweisen, da ich ja im Moment noch nicht als schwerbehindert gelte, da der Antrag ja noch nicht durch ist? Die Bewerbungen sind alle Ende März/Anfang April fällig, also vermutlich bevor mein Antrag bearbeitet sein wird.

Ich werde ab 1.4. arbeitslos sein und würde mich dann - falls der Antrag auf den GdB von 50% wider Erwartens nicht genehmigt wird - auch um eine Gleichstellung bemühen.

Vielen Dank für eure Antworten!

Antworten

  • Hallo

    Ich finde, es ist immer sehr schwer das Richtige in so einer "schwebenden" Situation zu tun.
    Da du dich jetzt bewirbst und der aktuelle Stand besagt, dass du nicht Schwerbehindert bist, aber an einem Hörverlust leidest, würde ich das auch an deiner Stelle erwähnen.

    Also in der Bewerbung das mit der Schwerhörigkeit und den 30% (nicht mit dem Antrag).
    Sollten sie dann Interesse an dir haben und dich zu einem Gespräch einladen, könntest du das ja mit dem Antrag erwähnen und vielleicht ist es bis zu dem Gespräch ja sogar soweit, dass du schon eine Antwort bekommen hast.

    Ich denke, das ist irgendwo ein Kompromiss, denn schließlich kann man niemanden als schwerbehindert berücksichtigen, der es noch nicht ist.
    Aber wenn du es im Vorstellungsgespräch erwähnst, haben sie im Hinterkopf, dass du vermutlich bald als Schwerbehinderte eingestuft werden könntest.

    Bewerbungsprozesse dauern bekanntlich im öffentlichen Dienst auch etwas. Wenn du mehr weißt, kannst du deinen Status bei dem potentiellen Arbeitgeber updaten. Das ist meiner Meinung nach sinnvoller als sich mit "ich bin eventuell bald als schwerbehindert eingstuft" zu bewerben.

    Ich wünsche dir viel Glück!
  • Hallo Kilo 82,

    sowas zu sagen wie "Wenn mein Antrag bewilligt wird, habe ich demnächst 50 % Schwerbehinderung.", kommt nun wirklich nicht gut an. Darauf kann sich kein Personaler verlassen und mit den 30 % kann er auch nichts anfangen. 50 % sind auch nicht viel. Da nimmt er doch lieber den Berwerber mit den 100 Prozent, da kriegt er auch mehr Geld für seinen Schwerbehindertenplatz, sorry, aber so sieht es nun mal aus, es sei denn du überzeugst mehr als alle anderen mit deinem Charakter und Fähigkeiten. Das du schwerhörig bist, würde ich aber schon erwähnen, denn das fällt ja offensichtlich ohnenhin auf.

    Warte erst mal ab, ob deine 50 % überhaupt bewilligt werden. Sie stehen dir bestimmt zu, aber es gibt ziemlich fiese Versorgungsämter. Ich kenne Leute, denenh geht es richtig mies und das Versorgungsamt will ihn nicht geben, was ihn zusteht und in anderen Fällen hat sich das über Jahre und übers Gericht hingezogen, selbst, wo der Kläger im Recht war. Du wirst sie schon kriegen. Ich mein nur, nicht, dass du hier irgendwie übermütig wirst, jeden Unternehmen erzählst, in einem halben Jahr oder so hast du sie und dann gibt es doch nichts, da schaust du ganz schön blöd aus!

    Viel Erfolg mit dem Amt und bei der Jobsuche wünsche ich dir!

    lg Joy
  • Danke für eure Meinungen. Ich bin mir immer noch sehr unsicher, was Joy sagt, stimmt natürlich. Andererseits habe ich irgendwo auch gelesen, dass man - wenn der Antrag genehmigt gilt - quasi schon ab Antragstellung rückwirkend als schwerbehindert gilt. Insofern wäre es auch fast schon unfair, nicht zu sagen, dass man einen Antrag gestellt hat. Aber einen komischen Eindruck hinterlässt das wahrscheinlich schon auch.
  • Hallo Klio,

    ich bin selbst schwerhörig und habe einen GdB von 30.

    Ich habe mich über das Arbeitsamt mit Schwerbhinderten gleichstellen lassen, das erwähne ich auch so in meiner Bewerbung z. b. für den öffentlichen Dienst. Ich habe schon etliche Vorstellungsgespräche gehabt.

    Bei einer Gleichstellung hat man keine 5 Tage Zusatzurlaub z. B.

    Aber mit einer Gleichgestellten AN läßt sich auch die Ausgleichsabgabe einsparen.

    http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html

    Ich denke, dass Arbeitgeber eher Leute einstellen mit einem geringeren GdB, jemand hat mir das erzählt...

    An Deiner Stelle würde ich sofort eine Gleichstellung über Arbeitsamt machen und somit kann man auch gegen die Kündigung noch vorgehen.

    Wusste Dein AG schon immer, dass Du schwerhörig bist?!

    LG Keana




  • Hallo,

    ich bin nicht gekündigt worden, ich hatte einen befristeten Vertrag, der nicht mehr verlängert werden konnte, weil die Finanzierung der Stelle nicht mehr gesichert ist (aus Drittmitteln finanzierte Stelle an der Uni). Zusammen mit mir sind auch zwei weitere Kolleginnen betroffen. Ich bin noch am längsten finanziert worden.

    Meine Schwerhörigkeit war bekannt, spielt in diesem Fall aber für den Verlust meiner bisherigen Stelle gar keine Rolle. Sehr viel länger hätte ich die Stelle aufgrund des Wissenschaftszeitvertragsgesetz ohnehin nicht behalten können (befristete Stellen in der Wissenschaft sind auf 6 Jahre begrenzt).

  • Hallo Klio82,

    Das ist ein zweischneidiges Schwert.
    Einerseits scheuen ziemlich viele AG wegen den Sonderrechten im Arbeitsrecht davor zurück Behis einzustellen.
    Andererseits kann der AG die Ausgleichsabgabe sparen und für begrenzte Zeit Eingliederungszuschüsse kriegen.

    Ich weiß nur, ungefragt muß man es nicht preisgeben.
    Wird man aber ausdrücklich danach gefragt und stellt die Behinderung im Zusammenhang mit dem Job ein Sicherheitsrisiko dar, kann das ein Grund für eine aussichtsreiche Kündigung sein.

    LG

    Surfer
  • Klio82 hat geschrieben:
    ich bewerbe mich zur Zeit auf verschiedene Stellen im öffentlichen Dienst. In den Ausschreibungen ist angegeben, dass Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden.

    Vielen Dank für eure Antworten!


    Hi Clio,

    wie jemand hier schon geschrieben hat, kannst du mit GdB 30 eine Gleichstellung beantragen. Antrag auf Schwerbehinderung kann 1. lange dauern und 2. abgelehnt werden, die Personaler von den Öffis wissen das, von dem her wird dir das keine Vorteile bringen. Und was du schreibst stimmt leider auch nicht so ganz: Schwerbehinderte Bewerber müssen bei Eignung zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, von Einstellen spricht da niemand, ich spreche da aus eigener Erfahrung. Dass sie einen "Behinderteren" lieber nehmen - wie jemand anderes hier schrieb stimmt überhaupt nicht, sorry, wie kommt man auf so was? Auch die Öffis wollen sich nicht mit Behinderten belasten, die Unternehmen sind aber ehrlich genug, dass auch zuzugeben. Ich vermute mal, bei einer Hörbehinderung von 70 Prozent musst du diese sowieso beim Bewerbungsgespräch mitteilen, im Bewerbungsschreiben würde ich angeben, dass du eine Gleichstellung wegen deiner Hörbehinderung beantragt hast, falls du das vorhast, mehr nicht.

    HTH und viel Erfolg cajuns