Festsetzung GdB
Hallo zusammen,
meine Frau hat gerade ihre Berechnung des GdB vom Versorgungsamt erhalten.
Anerkannt wurden GdB 30 auf Grund des Verlustes einer Niere.
Desweiteren wurden je GdB 10 für folgende Erkrankung aufgeführt,
aber nicht in der Gesamtsumme mit berechnet:
Bluthochdruck: GdB 10
Verschleißleiden der Kniegelenke: GdB 10
Funktionsstörung der Wirbelsäule: GdB 10
Das würde für uns einen GdB von 60 bedeuten.
Im Gutachtlichen Stellungsnahme steht aber nur Gesamt-GdB: 30.
Nun sollen wir uns schriftlich zu unserem Widerspruch äußern.
Für uns ist es aber totales Neuland und wir würden gerne richtig und sachlich unseren Widerspruch begründen.
Oder ist es evtl. so, das generell die 10% EGdB in der Gesamtberechnung nicht mit eingerechnet werden ??
Möchte mich jetzt schon, auch im Namen meiner Frau, für eure Anworten bedanken.
Liebe Grüße
Jürgen
meine Frau hat gerade ihre Berechnung des GdB vom Versorgungsamt erhalten.
Anerkannt wurden GdB 30 auf Grund des Verlustes einer Niere.
Desweiteren wurden je GdB 10 für folgende Erkrankung aufgeführt,
aber nicht in der Gesamtsumme mit berechnet:
Bluthochdruck: GdB 10
Verschleißleiden der Kniegelenke: GdB 10
Funktionsstörung der Wirbelsäule: GdB 10
Das würde für uns einen GdB von 60 bedeuten.
Im Gutachtlichen Stellungsnahme steht aber nur Gesamt-GdB: 30.
Nun sollen wir uns schriftlich zu unserem Widerspruch äußern.
Für uns ist es aber totales Neuland und wir würden gerne richtig und sachlich unseren Widerspruch begründen.
Oder ist es evtl. so, das generell die 10% EGdB in der Gesamtberechnung nicht mit eingerechnet werden ??
Möchte mich jetzt schon, auch im Namen meiner Frau, für eure Anworten bedanken.
Liebe Grüße
Jürgen
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Antworten
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Hallo Jürgen,
die GdBs werden grundsätzlich nicht addiert. Es wird immer nur der höchste festgestellte GdB zugesprochen.
Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.
Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
Wenn Euer Anliegen damit geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
0 -
Hallo Justin,
danke für deine Rückantwort.
Nun müssen wir einmal sehen, wie wir den Widersruch richtig begründen.
Gruß
Jürgen
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Hallo Jürgen,
sehr gern. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
Meiner Auffassung nach gibt es in diesem Fall keine Grundlage für einen Widerspruch.
Gern kannst Du aber an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
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