Unterstützung bei 50 % GDB

Hallo
1.Wer weiß ob überhaupt und mit welcher Unterstützung kann ich bei GDB 50% ( Lähmung des li Beines) (bin an Rollstuhl angewiesen)
rechnen.An wenn ich mich wenden soll?
2.Gibt es eine Stiftung die bei der Wiederangliederung finanziell unterstützt? Da ich als Dolmetscherin jederzeit mobil sein muss ( auch Nachts) durch mein Handicap muss ich ein Wagen mit Automatischen Gangschaltung und das ist aus eigenen Mitteln nicht machbar. Auch die behinderten gerechte Anpassung der Wohnung (Küche die ich ohne fremde Hilfe benutzen kann usw) ist unumgänglich.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Antworten

  • Hallo!

    Mein linkes Bein ist auch gelähmt und ich habe einen GdB von 50 ohne Merkzeichen (Klage läuft seit über einem Jahr).
    Mein Auto mußte ich ohne Beihhilfrn anschaffen, da ein Automatikfahrzeug kein "behindertengerechter" Umbau ist und ohne Merkzeichen ginge das eh nicht.
    Allerdings waren das telefonische Aussagen und da ich das Auto dringend brauchte, habe ich es "einfach" gekauft.

    Allerdings würden mich Deine Küchenumbauten interessieren. Was hast Du denn da für Vorstellungen? Ich habe alles ganz normal und komme gut zurecht. Wenn ich etwas von weiter oben brauche, ziehe ich mich an der Arbeitsplatte hoch ,halt mich fest und lehne mich auf die stabilere Seite.

    Vielleicht hat ja jemand noch bessere Erfahrungen gemacht.

    Viele Grüße

    Bunte_Kuh
  • Hallo aquarius,

    zu 1): In welchen Bereichen außer den unter 2) genannten möchtest Du denn Unterstützung? So allgemein wie Du die Frage stellst, lässt sich das kaum beantworten, denn die Asnprechpartner variieren natürlich danach, was Du willst. Mit einem Antrag auf zB einen neuen Rollstuhl wirst Du ja nicht zum Arbeitsamt gehen und die Krankenkasse wird Dir nicht weiterhelfen, wenn es um berufliche Weiterbildung geht.... also, worum geht es Dir?

    zu 2)

    Infos zum Thema Kraftfahrzeughilfe: http://www.myhandicap.de/kfz_hilfe_behinderte_menschen.html

    Ansonsten das Forum mal mit entsprechenden Suchbegriffen durchsuchen - die Frage ist nicht zum ersten Mal gestellt worden. Eine konkrete Stiftung wurde meiner Erinnerung nach bisher nicht genannt, aber ich mag mich täuschen.


    Infos zur Finanzierung von Umbaumaßnahmen in der Wohnung: http://www.myhandicap.de/barrierefrei-bauen-foerderung.html


    Besten Gruß, ananim
  • Hallo Bunte Kuh Hallo Ananim
    Ananim vielen herzlichen Dank für die Links dort habe ich Informationen die ich brauche gefunden.
    Bunte Kuh jetzt zu Deinem Mail
    1. Ich habe Behindertenausweis mit AG und B ( zuerst war G aber es wurde geändert) also über Versorgungsamt kann ich nicht meckern. Mit Umbauten der Küchen ( aber nicht nur) meinte ich zB Geschirrspüler höher einbauen, Arbeitsplatte auf der Höhe des Rollstuhles anbringen so das ich mir etwas zum Essen alleine vorbereiten kann. Da ich nicht stehen kann hilft mir nicht " hochziehen" zum anderen habe ich keine " durchgehende" Arbeitsplatte an der ich mich hochziehen könnte ( wenn das möglich wäre. bei mir hat jeder einzelner Schrank eigene Arbeitsplatte also so stabil dass ich mich hochziehen kann ist das auf gar keinem Fall.
    2.Andere Räume muss man auch anpassen ( Dusche statt Badewanne,Türschwellen liquidieren damit man mit dem Rollstuhl auch in der Wohnung mobil ist). Also ist ganze Menge zu tun und alles in eigener finanziellen Regie zu bewältigen ist nicht möglich.
    Lieben Gruß und nochmals DANKE
  • Hallo aquarius,

    aquarius hat geschrieben:
    (…)
    Ananim vielen herzlichen Dank für die Links dort habe ich Informationen die ich brauche gefunden.
    (…)


    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo aquarius,

    Die anderen haben schon einiges genannt.

    Aber falls Du studieren kannst hast Du ab 50% die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen, d.h. man wird an jeder Hochschule Deutschlands zum nächstmöglichen Zeitpunkt zugelassen, ohne daß der Notendurchschnitt zählt.
    Bei Prüfungen gibt es Nachteilsausgleiche.

    Falls Du aber einen Job hast, greift bei 50% der erweiterte Kündigungsschutz, d.h. das Integrationsamt muß bei jeder Kündigung zustimmen und das machen die nicht so leicht.
    Außerdem hast Du Anspruch auf 5 Tage mehr Urlaub, bei Samstagsarbeit 6.
    Dazu kommt die Befreiung von Mehrarbeit und ein erweiterter Versetzungsschutz.

    Bei der Steuer gibt es durch Antrag beim Finanzamt Vergünstigungen.

    Beim Telefon hängen die Vergünstigungen vom Anbieter ab.

    Du siehst, vieles geht erst ab 50%

    LG

    Surfer
  • Hallo Surfer
    ich habe 50%also das ist kein Thema.Studieren habe ich schon hinter mir 😀). Arbeit: das wird etwas spannend. Ich hatte auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag ( mit der Option dass es verlängert wird) aber damals war keine Rede von der Behinderung. Nach dem der Vertrag ausgelaufen ist haben sie den einfach nicht verlängert. Grund dafür war dass ich mein Arbeitsplatz nicht mit dem Rollstuhl erreichen kann. Unter diesen Umständen habe ich beschlossen in meinem Beruf als Dolmetscherin / Übersetzerin mich selbstständig zu machen. Dazu aaber benötige ich Finanzielle Unterstützung ( zB weil ich 24 Stunden am Tag flexibel sein muss muß ein Auto mit Autom. Gangschaltung her) Arbeitsplatz muß den Leidens gerecht vorbereitet werden ( da ich ein gelähmtes Bein habe und noch zusätzlich Wirbelsäulen Probleme soll der Schreibtisch elektrisch Höhenverstellbar sein....BFA hat den Antrag abgelehnt. Und nun? noch bis August habe ich Krankengeld und danach????? Gibt es eine Möglichkeit das anders zu finanzieren? zweite Frage es müssen einige Anpassungarbeiten in der Wohnung durchgeführt werden ( Küchenschränke die vom Rollstuhl aus für mich erreichbar sind da mein Mann ganztags arbeitet und ich überwiegend taagsüber alleine in der Wohnung bin. Wer bezuschusst so Etwas?
    Wie Du siehst Fragen über Fragen
    LG
  • Hallo aquarius,

    für alles, was im Zusammenhang mit der Arbeit von Selbständigen/Freiberuflern steht sind die Integrationsämter zuständig.

    Was die sog. Wohnumfeldverbersserung betrifft (also z.B. die Höhe der Küchenschränke), ist die Pflegekasse Dein Ansprechpartner.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀


  • Vielen Dank Justin.