Wohnungsgröße,70%, Merkzeichen G, ständige Nutzung eines Rollators

Ich beziehe Grundsicherung und wohne in der 2. Etage, wobei ich gar nicht mehr weiß, wie lange ich hier überhaupt noch hochkomme. Da meine Nachbarin mich pflegt, habe ich jetzt die perfekte Wohnung gefunden, schräg gegenüber meiner alten, im EG, allerdings nicht ganz barrierefrei, 4 Stufen müsste ich schon hoch, 60 qm. Leider kostet sie WM mit Heizung 515 Euro,- die Dame vom Amt meint, ich könnte sie mieten, aber mit der Konsequenz, daß ich keine Kaution bekomme,keinen Umzug bezaht bekomme, keine Doppelmiete... Weil die Wohnung eben zu groß wäre und nicht behindertengerecht. (Am Anfang meinte sie noch, daß es doch gar nicht so behindertengerecht sein müßte,in den neueren Wohnugen wären doch oft schon ebenerdige Duschen) JETZT fragt sie mich auch nicht, wie ich hochkomme... 60 Euro bekomme ich ja an Mehrbedarf für das G, den würden viele in ihre Miete stecken. Und dann eben noch 30 Euro zuzahlen aus eigener Tasche. Alles schön und gut, werde ich wohl auch so tun, wobei ich noch nicht weiß,wie ich das alles schultern soll.Müßten mir nicht aber trotzdem Umzugskosten zustehen,allein wegen der Behinderung? Vielleicht kennt sich jemand von Euch damit aus? Lieben Dank schon mal!

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  • Gaaanz einfach,- ich wußte mein Passwort nicht mehr,- und als ich mir ein neues schicken lassen wollte, war meine Mailadresse aus welchen Gründen auch immer "unbekannt" 🥺 LG!
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  • Also, die Endo-Klinik traut sich schon, aber erst, wenn ich eine EG-Wohnung habe, weil ich nach der Op mindestens 12 Wochen an Gehhilfen gehen muß, damit die Pfannenplastik nicht gleich wieder einbricht. Und 4 Stufen sind der Himmel für mich, gegenüber den 36,die ich jetzt hoch muß. Und sollte es irgendwann mal schlechter werden, kriege ich ja eine Pflegestufe. Dann schaut es wieder anders aus. Barrierefreie Wohnungen gibt es nicht für kleines Geld, nächstes Jahr im Sommer werden hier welche gebaut,- aber weiß ich, wie es in einem Jahr ausschaut? Vielleicht zu spät für die Op, oder mein Magen kapituliert vor den lustigen Novalgintropfen... Lieber den Spatz in der Hand...

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  • Hallo,

    zu Deiner Fragen nach den Umzugskosten:

    Diese kriegst Du nur erstattet, wenn das Amt vorher Deinem Umzug und der Übernahme der Kosten zustimmt (ergibt sich meinem Verständnis nach aus § 35 ABs. 2 SGB XII).

    Besten gruß, ananim
  • 😀 Habe mal gegoogelt und Urteile zu Hartz4 gefunden, daß es eine Ermessensentscheidung ist, wobei die Umstände zum Auszug zu berücksichtigen sind und man den Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Aufwendungen und der im Rahmen der Mietobergrenze zu tragenden Kosten der Unterkunft aus dem Grundfreibetrag bestreiten kann. Wäre bei mir ja der Fall... Ein erforderlicher Umzug würde erheblich erschwert,wenn die Umzugskosten nur übernommen werden, wenn auch eine Zusicherung für die Übernahme angemessener Wohnkosten vorliegen muß. Ich hoffe mal, bei der Grundsicherung wird es nicht viel anders sein... Einen schönen Sonntag noch
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