Kann ich Begutachtung durch Berufsgenossenschaftliche Klinik ablehnen?

Hallo, ich bin neu im Forum und vielleicht weiß jemand Rat. Bin auch jederzeit bereit, meine Erfahrungen aus 10 Jahren Kampf gegen die Berufsgenossenschaft (BG) zu teilen, falls gewünscht. Wie ich dem Forum entnehme, stehe ich mit meinen Problemen mit der BG nicht allein da.
Nun zur eigentlichen Frage:
Ich bin seit 10 Jahren HIV infiziert, es ist als Berufskrankheit anerkannt. Habe eine Minderung der Erwerbstätigkeit von 40% nach langen Gerichtsprozessen zuerkannt bekommen, auch als „generöses“ Entgegenkommen der BG. Noch während der Prozess lief, zeichnete sich bei mir eine fortgeschrittene Knochennekrose, als Folge der Medikation ab. Allerdings hatten diese damals noch frischen Befunde keine Aufnahme in den Prozessverlauf gefunden, wurden auch nie erwähnt. Die Nekrose wurde vom D Arzt als HIV assoziiert festgestellt und seither alle Kosten für die Behandlung einschließlich zweier OPs von der BG getragen. Es wurde aber nie ein spezielles Gutachten diesbezüglich erstellt.
Vor zwei Monaten bekam ich erstmals in den vergangenen 10 Jahren einen unaufgeforderten und dazu noch besorgt (!) klingenden Anruf der BG, ob ich nicht wegen meiner Nekrose eine Zweitmeinung wünschte. Natürlich habe ich freudig überrascht zugesagt. Jetzt werde ich per Anschreiben „einbestellt“ in die Berufsgenossenschaftliche Klinik Bergmannstrost. Und mir schwant langsam, dass da eine Falle lauern könnte und es sich um ein Gutachten handelt. Ein Anruf bei der Klinik bestätigte meine Befürchtungen. Sie sprechen von Fragen die die BG beantwortet haben möchte. Bisher hat die BG alle Gutachten/Befunde, die von unabhängigen Ärzten erstellt wurden und nicht genehm waren, abgelehnt und mit teils rüden Methoden genehme Gutachter durchgedrückt. Deshalb auch der langwierige Gerichtsprozess.
Kann ich jetzt noch solch eine „Einbestellung“/Begutachtung ablehnen? Was bei, von der BG bestellten, Gutachtern herauskommt, habe ich zur Genüge erfahren. „Gefälligkeitsgutachten“ ist noch eine Verharmlosung. Nach Recherchen im Internet habe ich es so verstanden, dass man als Betroffener doch eigentlich ein Mitspracherecht bei der Bestellung der Gutachter haben müsste. Vielleicht wird ja auch meine Zusage beim ersten irreführenden Anruf als solche gewertet. Meines Erachtens ist dieses Gutachten jetzt der vorsorgliche Versuche weitere Ansprüche aus der fortschreitenden Nekrose von vornherein abzublocken.

Antworten

  • Hallo Rugo,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Nachdem Du schon so eine lange "gemeinsame Vergangenheit" mit der BG hast, würde ich vorschlagen, Du besprichst Dein (mögliches) Vorgehen mit Deiner Anwältin bzw. Deinem Anwalt.

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.

  • Guten Morgen,

    Logisch du hast 40 MdE bekommen, diese möchte man zum einen gerne senken, zum anderen will man nicht die Verschlechterung tragen und Folgekosten.

    Ja du hast ein Mitspracherecht in der Begutachtung zum § 200. Die BG muss dir drei Gutachter benennen und davon kannst du dir einen aussuchen. Nimmst du keinen darfst du auch selbst einen benennen.

    Lasse dir auch den Anforderungskatolog zusenden ( Fragestellung ) zur Begutachtung durch die BG.

    Dann wünsche ich dir viel Glück, denn das wirst du brauchen. Ich spreche aus gelebter Erfahrung mit der BG. Mfg Lyn😉
  • Hallo Justin und Lyn,
    Wow das ging ja schnell mit der Antwort. Muss dazu sagen, ich bin völliger Neuling was Foren angeht.
    Justin, dass mit dem Anwalt hatte ich schon vorgehabt und gerade heute früh nach zwei Wochen hat es endlich geklappt. Der Mann ist sehr gut aber wahrscheinlich deshalb auch stark in Anspruch genommen. Er riet mir den kurzfristig anberaumten Untersuchungstermin zu verschieben (was ich gemacht habe), um aktuelle Untersuchungen bei meinen derzeitigen Ärzten anzuschieben, um „Gegenbefunde“ zu haben. Ich hätte eine Mitwirkungspflicht, könnte also nicht einfach eine vorgeschlagene Untersuchung der BG von mir aus canceln, so augenscheinlich auch die Intention (wörtlich „die wollen Ihnen nichts Gutes“) der BG sein mag.
    Danke Lyn für den Hinweis mit §200. Das hätte ich vor 10 Jahren wissen sollen, als ein von der BG bestellter Gutachter mich völlig überrollt hat und eine kuriose Ferndiagnose zu großen Teilen auf der Basis von Emails (war damals in Afrika tätig) erstellt hat. Das war der Anfang eines jahrelangen Kampfes, bei dem ich selbst so banale Sachen wie einen regelmäßigen Arztbesuch erstreiten musste. Auch vor 5 Jahren wurde mir von der BG im Rahmen des Gerichtsverfahren ein Gutachter reingedrückt, den ich nicht haben wollte.
    Jetzt stellt sich die Sache etwas diffiziler dar. Die BG ist clever. Die Dame, die mich anrief hat kein Wort von einem Gutachten erwähnt, sondern mich in „Besorgnis“ (wie schon erwähnt, erstmals in 10 Jahren) um meinen Gesundheitszustand gefragt, ob ich nicht an einer Zweitmeinung interessiert sei. Und ich Depp habe nicht geschaltet und ja gesagt. Erst im Nachhinein nach Recherchen zur BG Klinik und nach Anruf bei der Klinik ging mir auf, dass es sich wahrscheinlich darum handelt für die BG annehmbare Erstbefunde zu erhaten. Erstbefunde insofern, da die Ausbreitung der Nekrose auf andere Köperteile, neben den Knien, die stark betroffen sind, von meinen bisher behandelnden (guten) Ärzten bisher nie explizit abgeklärt und einfach als gegeben angenommen wurde. Behandelbar ist da eh nicht viel.
    Werde jetzt erst mal die Dame von der BG kontaktieren, um eventuell eine eindeutige Stellungnahme bzgl. Gutachten zu erhalten, wobei das aus Erfahrung schwierig werden könnte und versuchen meine behandelnden Ärzten zur weiteren Abklärung der Ausbreitung der Nekrose zu animieren. Auch das wird nicht einfach, da für die Ärzte der juristische Hickhack mit der BG meine Privatsache ist.
    Mir ist klar, dass man sich manchmal paranoid anhört. Aber es ist, wie Du sagst Lyn, gelebte Erfahrung mit der BG.
    MfG
    Rugo

  • Hallo Rugo,

    dann drücken wir Dir in jedem Fall die Daumen!

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
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