Umbau Haustüre

Hallo, die Haustür ist für mich als Rollsuhlfahrerin zu schwer zum selbstständigen öffnen. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete, bin zu 100% beschäftigt.
Gibt es Möglickeiten zum Umbau? Was müsste ich hier beachten?
Über eine Antwort freue ich mich,
Monika (…)

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Antworten

  • Liebe Monika,
    das selbständige Öffnen der Haustür kann durch die Montage eines elektrischen Türantriebes erleichtert werden.
    Technisch kann die Nutzung auf Sie beschränkt werden. Das ist möglich, wenn die Auslösung der Türautomatik z.B. nur mit einer Fernbedienung/Funktaster erfolgt. Allerdings könnte dies für die anderen Bewohner zu einem Nachteil führen, wenn die Tür nach dem Umbau manuell schwerer zu öffnen ist.

    Bei Bedarf kann die Haustür zusätzlich mit einem elektrischer Türöffner (Motorriegelschloss) ausgestattet werden. Sobald die Tür ins Schloss fällt, verriegelt das Schloss automatisch. Mit entsprechenden Hilfen (Funkwandtaster, Funkschlüssel, Funktastatur, Funk-Transponder, Funk-Fingerscan, etc.) kann das Schloss elektrisch entriegelt werden. Anschließend lässt sich die Tür per Hand oder in Verbindung mit einem elektrischen Türantrieb öffnen.
    Die Kostenübernahme kann gegebenenfalls beim Rentenversicherungsträger unter dem Stichwort "Teilhabe am Arbeitsleben" beantragt werden.
    Vom Vermieter ist die Genehmigung für die Montage eines Türantriebes einzuholen.
    Die Beschaffung und den Einbau eines Drehantriebes kann z.B. ein Schreiner / Tischler übernehmen.

    Bei weitergehenden Fragen können Sie sich an eine Wohnberatungsstelle in Ihrer Nähe, barrierefrei geschulte Handwerksbetriebe oder wenn möglich direkt an die Hersteller von elektrischen Türantrieben wenden. Kontaktadressen zur Wohnberatungsstellen in Ihrem Bundesland finden Sie im Internet unter www.bag-wohnungsanpassung.de/wohnberatungsstellen.html

    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung!
    Dieter Wiegel
  • Hallo Monika,

    es gibt da einige Fördermöglichkeiten für den Umbau. Da ich nicht weiß, aus welchem Bundesland die Frage gestellt ist, antworte ich möglichst allgemein.

    Da Sie eine Vollzeitbeschäftigung ausüben, ist das Arbeitsamt oder der Integrationsfachdienst
    hauptsächlich für den Antrag auf Förderung zuständig. Es geht hier um den zu ermöglichenden Weg
    zum Arbeitsplatz bzw. die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit (als Begründung).

    Falls Sie bereits z.B. eine KFZ Hilfe (für Erreichung des Arbeitsplatzes) bekommen haben, wäre hier der selbe Zuschussträger zuständig. Der Eigentümer (und auch die anderen Mieter) haben dieser behinderungsbedingten Nachbesserung (mittels eines elektrischen Türantriebes) zuzustimmen.

    Dipl. Ing. Dirk Michalski
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