berufsgenossenschaft und folgeschäden

hallo zusammen, ich habe 1995 einen schweren unfall gehabt, meine rechte hand wurde zum teil schwer beschädigt, der kleine und der ring finger fehlen, der mittelfinger ist steif zeigefinger und daumen eingeschrämkt beweglich, ich habe danach wieder voll gearbeitet, jetzt habe ich einen schweren bandscheibenvorfall musste operiert weden hab eine fußheberschwäsche links, hab es am halswirbel und linke schulter ist auch schwer angeschlagen, weil ich in den letzten 19 jahren alles über links gemacht habe, meine frage erkennt das die Berufsgenossenschaft an? kennt sich jemand damit aus würde mich über hilfe freuen

Antworten

  • Hallo,

    es kommt darauf an, wer das bisher behandelt hat bzw. ob es ein Durchgangsarzt (D Arzt bzw. BG Arzt) das als Folgeschäden sieht.
    Bei mir gab es Schwierigkeiten als mein Arzt ein Kassenrezept ausstellte und einen Folgeschaden eben nicht deklarierte. Ich konnte das klären, bevor ich die Verordnung einlöste.
    Die Kasse sagte, dass ich das am Ende hätte sekbst zahlen müssen. Das sei mal dahin gestellt.

    Wichtig ist also erstmal in einer BG Sprechstunde eines D Arztes vorstellig zu werden und mit ihm das ganze zu besprechen.
    Wenn von BG Seite Zweifel bestehen, veranlassen die ein Gutachten.

    Du wirst alte Unterlagen aber mindestens Aktenzeichen, Unfalltag und damaligen Arbeitgeber angeben müssen.

    Viel Glück

    Bunte_Kuh
  • hallo,
    erstmal vielen dank für deine antwort, ich werde mir mal einen termin bei einem bg d arzt holen und sehen was er sagt.

    mfg
    r. dietermann


    bunte_kuh hat geschrieben:
    Hallo,

    es kommt darauf an, wer das bisher behandelt hat bzw. ob es ein Durchgangsarzt (D Arzt bzw. BG Arzt) das als Folgeschäden sieht.
    Bei mir gab es Schwierigkeiten als mein Arzt ein Kassenrezept ausstellte und einen Folgeschaden eben nicht deklarierte. Ich konnte das klären, bevor ich die Verordnung einlöste.
    Die Kasse sagte, dass ich das am Ende hätte sekbst zahlen müssen. Das sei mal dahin gestellt.

    Wichtig ist also erstmal in einer BG Sprechstunde eines D Arztes vorstellig zu werden und mit ihm das ganze zu besprechen.
    Wenn von BG Seite Zweifel bestehen, veranlassen die ein Gutachten.

    Du wirst alte Unterlagen aber mindestens Aktenzeichen, Unfalltag und damaligen Arbeitgeber angeben müssen.

    Viel Glück

    Bunte_Kuh

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