Hartz 4 und Behinderung

Hallo Freunde,

Auszug aus H4 Grundlagen:
Höhe des Mehrbedarfs

Gehen wir vom aktuellen Regelbetrag nach § 20 SGB II vom 399 Euro aus, der ab 01.01.2015 gilt, so ergeben sich folgende Beträge:
þAlleinstehende: 35% von der 100%igen (maßgeblichen) Regelleistung – 139,65 Euro
þvolljährige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft:35% der 90%igen (maßgeblichen) Regelleistung – 126,00 Euro
þsonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft (§ 20 Abs. 3 S. 1 SGB II):35% der 80%igen (maßgeblichen) Regelleistung – 112,00 Euro

Voll erwerbsgeminderte Leistungsempfänger

Handelt es sich bei Leistungsbezieher um eine voll erwerbsgeminderte Person oder bezieht diese Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) nach SGB XII UND ist im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen “G” (eingeschränkte Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr, Gehbehinderung), so beträgt der Mehrbedarf bei dieser Behinderung 17% des maßgeblichen Regelbedarfs, bei voller Leistung also 399 Euro x 17 Prozent = 67,83 Euro.


Die Frage ist nun, WIE BEANTRAGE ICH ES FORMGERECHT ?

Antworten

  • Hallo logi,

    ein formloser Antrag inkl. den entsprechenden Nachweisen sollte ausreichen.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hallo zusammen,

    ich habe zu diesem Thema auch eine Frage und zwar diese

    Sind die Mehrbedarfssätze pauschalisiert und reicht deshalb der Nachweis durch den Schwerbehindertenausweis, oder muß man den Mehrbedarf einzeln nachweisen?

    LG Nobby
  • Hallo Nobby,

    grundsätzlich ist dies pauschalisiert.
  • Hallo Justin,

    leider ist meine Frage nur zum Teil beantwortet. Reicht zur Beantragung des Mehrbedarfes die Schwerbehinderteneigenschaft mit entsprechendem Ausweis aus, oder muß man den Mehrbedarf expliziet nachweisen?

    LG Nobby
  • Hallo Nobby,

    danke, dass Du nachfragst, wenn noch etwas unklar ist!

    Der Mehrbedarf muss nicht explizit nachgewiesen werden. Die Gesetzgebung geht davon aus, dass aufgrund einer Schwerbehinderung in jedem Fall ein Mehrbedarf entsteht.
  • Hi alle.

    Nicht nachweisen wäre schön.
    Bei meinem Jobcenter musste ich persönlich vorbei und den SB Ausweis "körperlich" vorweisen.
    Antwort JC: könne man ja fälschen.

    so sind eben die Ämter

    Greetings

    logi 😡 😡 😡
  • Krass...
  • Das ist es wohl.
    Kam mir vor wie ein Verbrecher. 👿 👿 👿 👿
  • Hallo

    @ Justin danke

    @all was soll man dazu sagen, typisch Beamte ?!?!?!?!?

    LG Nobby
  • Diese Leute müssten einmal einen Monat mit den Problemen kämpfen wie wir.
    denen würden die Augen aufgehen und sie weürden einen anderen Blick
    auf all diese Dinge haben.

    👿 👿 👿 👿
    logi
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Hallo Nobby,

    danke, dass Du nachfragst, wenn noch etwas unklar ist!

    Der Mehrbedarf muss nicht explizit nachgewiesen werden. Die Gesetzgebung geht davon aus, dass aufgrund einer Schwerbehinderung in jedem Fall ein Mehrbedarf entsteht.


    Hallo,
    ich habe auch einen Ausweiß mit 60 % und ein "G" drin, bekomme aber kein Mehrbedarf vom Jobcenter, da ich ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Rentenantrag läuft und AU bin ich jetzt schon fast 3 Jahre.
    Ü50
  • 👿 👿 👿 👿
    So Leute ich noch mal.
    Frage: Hat irgendjemand Erfahrungen mit dem Ärztlichen Dienst des Jobcenters ?

    Musste gestern diesen Mist ausfüllen.
    Was kann passieren ?


    UND NOCH EINE WARNUNG AN ALLE: SOBALD SICH DAS JOBCENER ALLEINE MELDET UND DAS GESPRÄCH ALLEM ANSCHEIN NACH FREUNDLICH ERSCHEINT V O R S I C H T
    IST GARANTIERT NUR AUFGESETZT.

    PERSÖNLICHE ERFAHRUNG

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