KfZ Hilfe - Agentur für Arbeit / Reparaturkosten

Hallo zusammen,

mein Auto war im Okt/November 2014 in der Werkstatt.
Mein Auto ist beh. Umgerüstet, hier war das Bremssystem Defekt ein weiterfahren mit einem Warnsignal war/ist zu gefährlich gewesen.
Ich habe bei der Agentur für Arbeit mir gleich Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - KfzHV)schicken lassen.

Lt. Antrag sind hier immer zwei Kostenvoranschläge der Werkstatt bei zu legen. Da aber ein bewegen vom Auto aufgrund des Defekts nicht gegeben war, habe ich nur einen eingereicht, ebenfalls auch dann die Reparaturrechnung. Ich bin berufstätig, in der Zwischenzeit bin ich mit dem Fahrdienst zur Arbeit gefahren bis das Auto aus der Werkstatt kam. Jetzt ( also 4 Monate später) habe ich eine Ablehnung der Übernahme der Reparaturkosten der beh. Umbauten erhalten. Begründung von der Agentur für Arbeit ist, ich habe nur einen Kostenvoranschlag eingereicht daher bin ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Eine jetzige Beurteilung der Wirtschaftlichkeit nach der Reparatur ist denen nicht möglich.

Habe jetzt Widerspruch eingereicht und denen geschildert, das ein bewegen vom Auto um einen zweiten KV einzuholen nicht möglich war.
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Wenn ich mit meinem Widerspruch nicht alleine durchkomme, möchte ich einen RA in Anspruch nehmen.
Wenn der Klage beim Sozialgericht einlegt, ist das ja ein Schwebendes verfahren. Bearbeitungszeit beim Sozialgericht sind ca 3 Jahre.
Wenn mein Auto die beh. Umbauten in der zeit der Klageverfahren kaputt gehen, ist die Agentur für Arbeit nicht dazu verpflichtet zu zahlen, ist das richtig?

Gruß sterni


Antworten

  • Hallo sterni,

    bitte entschuldige, aber ich habe nicht verstanden, ob der Schaden am Umbau war oder an dem Auto an sich (also etwas, das auch hätte kaputt gehen können, wenn der Wagen nicht umgebaut wäre).
  • Hallo Justin,

    es ist etwas am Umbau defekt.
  • Hallo sternenstaub,

    danke für Deine Rückmeldung.

    Dann wird das Ganze wohl tatsächlich auf einen Rechtsstreit hinaus laufen. Das Amt beruft sich auf den zweiten KV, Du dich auf die nicht Begehbarkeit des Fahrzeuges. Jetzt zu sagen, was Du hättest anders machen können, nützt leider auch nichts mehr.

    Hast Du schon einen Anwalt oder den Widerspruch allein verfasst?
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