Schwerbehinderte und Arbeitgeber

Wir waren als Schwerbehinderte in einer geschützten Abteilung tätig wo wir als Unterhalsreiniger verschiedene anfallende Arbeiten zu verrichten hatten.
In Laufe der Zeit änderten sich einige Dinge und es wurde nicht verhandelt, nicht dem veränderten Bedingungen angepasst und nach dem Weggang unseres ständigen Vorarbeitern der uns Schwerbehinderte anleitete kamen einige nicht Schwerbehinderte von einer andren Abteilung unsres Betriebes zu uns in unseren geschützten Arbeitsbereich für Schwerbehinderte die kein Verständnis für uns Schwerbehinderten aufbrachten und zudem kam auch ein neuer Leiter.
Das Intergrationsamt zahlte als sogenannten Nachteilsausgleich wegen unserer Leistungsminderung einen Betrag an unseren Arbeitgeber, aber der sah nur das Geld und ging mit Schwerbehinderten nicht gut um und wir hatten keinen ständigen Vorarbeiter mehr wie vorher der Arbeitsaufgaben an uns weitergab.
Der Schwerbeschädigtenbeauftragte von unseren Betrieb hat uns nicht darüber Informiert dass wir als Schwerbehinderte das Recht hatten von Mehrarbeit auf Verlangen freigestellt zu werden und es entspricht auch nicht der Wahrheit das ein Umdenken bei unseren Betrieb erfolgt in Richtung Verständnis für Schwerbehinderte wie mir das der Schwerbeschädigtenbeauftragte sagte davon habe ich nichts gemerkt, denn die höheren Vorgesetzten wussten nicht einmal was wir für eine Behinderungsart wir hatten.
Durch die Fehlerhafte Handlungsweise unsres Betriebes viel dann unser geschützter Arbeitsbereich für Schwerbehinderte weg und da kein andrer Schwerbehinderten Platz vorhanden war erhielten wir eine Abfindung.
Es ist nicht schön dass der Betrieb die Hand aufgehalten hatte und das Geld vom Integrationsamt nahm und uns dann fallen gelassen hatte.
Gruß saturn45




Antworten

  • Hallo,
    im Prinzip ist das möglich.
    Eine Kündigung setzt immer die Zustimmunng des Integrationsamtes voraus.
    Beste Grüße
  • HallO!

    Eine Abfindung ist keine Kündigung, der Arbeitgeber zahlt dir was, wenn du den Betrieb verlässt -- ist nicht einseitig, du mußt dem zustimmen.

    Auf jeden Fall hat da das Integrationsamt keinerlei Handhabe.

    Gruß
  • Hallo Tschoo,

    Tschoo hat geschrieben:Eine Abfindung ist keine Kündigung, der Arbeitgeber zahlt dir was, wenn du den Betrieb verlässt -- ist nicht einseitig, du mußt dem zustimmen.


    Er ( @saturn45 ) muß nicht zustimmen.

    Tschoo hat geschrieben:Auf jeden Fall hat da das Integrationsamt keinerlei Handhabe.


    OH Doch.

    Ich bitte dich, erst Infos einholen dann kannst du auch Helfen.

    Gruß Wessi


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