Frage zur Kfz Hilfe

Hallo
Leute bin neu hier und möchte mich erstmal vordtellen.
Ich heiße Nicole und bin 26jahre alt,wohne in Mecklenburg-Vorpommern.
Zu meiner Sizuation:
Bin gelernte Kosmetikerin und Wellness Fachfrau.
Nach einer heftigen Allergie gegen sämtliche Öle,Salben und Kosmetika bin ich vor 3Jahren Amtlich als Berufsunfähig geworden.
Dann habe ich durch die Bgn eine Umschulung gemacht und seit 08/2014 Staatlich anerkannte Ergotherapeutin.
10/2014 habe ich eine neue arbeitsstelle angetreten,die Zeit in der Ausbildung sowie jetzt die erste Zeit bei der neuen Arbeit habe ich das auto eines guten freundes Mitbenutzt.
12/2014 Habe ich dann einen Antrag auf Kfz Hilfe gestellt mit allen Nachweisen etc.
Gestern hatte ich die Antwort der Bgn,mir wurde kfz hilfe zur eingliederung ins arbeitsleben gewährt.
Da ich ich 980€ netto verdiene stehen mir bis zu 9500 Beihilfe zu.so stehts in dem Schreiben.
ein Neuwagen kommt nicht in frage,ein gebrauchter schon eher.
Meine Fragen lauten:
-Muss ich das Gebrauchtfahrzeug beim händler Kaufen oder Privat?
-Muss 9500€ der zeitwert betragen oder Verkaufspreis wegen der 50% bedingung?
-Muss ich das Fahrzeug 5-20Jahre lang fahren oder kann ich es nach z.B. 2jahren verkaufen und mir den nächsten Gebrauchten holen,wie bei Gebrauchtwagen üblich?
-Werden mir die 9500€ aufs Konto überwiesen und ich muss es dann anhand eines Kaufvertrags Nachweisen?
oder wird nur direkt an den Käufer Gezahlt?
Danke :)

Antworten


  • Guten Abend XY1,

    Herzlich willkommen im Forum.

    Oja den Kauf musst du nachweisen durch einen Kaufvertrag. Und rufe an bei deiner dir zuständigen BG und erfrage ob du Privat kaufen darfst.

    In solchen Dingen ist immer die BG " Herr vom Verfahren ". Mfg Lyn 😉
  • Hallo Nicole,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Deine Fragen klärst Du am besten mit Deinem zuständigen Sachbearbeiter. Denn wenn er etwas anders sieht, als wir Dir hier sagen, ist das für Dich schwierig.

    Sollten dennoch Fragen offen bleiben, wende dich gern jederzeit wieder an uns. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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