Rollstuhl für die Arbeit = Kostenträger?

Hallo, ich bin querschnittsgelähmt und berufstätig (selbständig)
Vom Integrationsamt habe ich im Jahr 2004 einen Aktiv Rollstuhl zur Ausübung meiner beruflichen Tätigkeit genehmigt bekommen. Diesen wollte ich nun ersetzen bzw. überholen lassen. Laut Integrationsamt sind diese angeblich für einen Aktiv Rolli nicht mehr zuständig und übernimmt somit die Kosten für einen Neuanschaffung nicht. Ebenfalls wird die Reparatur aus den gleichen Grund abgelehnt, da sie für diese nur bis zu 5 Jahre nach Erhalt zuständig sind.
Von der AOK Bayern hab ich ebenfalls einen Rollstuhl, so dass diese einen zweiten Rollstuhl für die Arbeit mit der Begründung ablehnen, dass ich bereits ausreichend versorgt sei.
Gibt es rechtlich die Möglichkeit noch an einen zweiten Rollstuhl für die Arbeit zu kommen?
Viele Grüße

Antworten

  • Hallo Adelholzner,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Sind diese Auskünfte telefonisch oder schriftlich (in Form eines Bescheides) getroffen worden?