Behinderte kann dem Gutachter aus körperlichen Gründen nicht vorstellig werden

Ich habe letztes Jahr im Juni für meine 87 jährige Nachbarin, auf Anraten der Pflegestation, einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Nun kam jetzt die Aufforderung, dass meine Nachbarin bei einer Augenärztin, zwecks Gutachten vorstellig werden soll.
Problem ist, sie sitzt seit letztem Jahr im Rollstuhl und ist pflegebedürftig mit der Pflegestufe1 ( Antrag auf Pflegestufe2 ist in Arbeit).Sie könnte den Termin nur mit Krankentransport sitzend wahrnehmen.
Als ich beim Landesamt für Gesundheit und Soziales anrief und die Sachlage schilderte, empfahl man mir sehr unfreundlich,bei der Krankenkasse einen Krankentransportschein zu beantragen oder meine Nachbarin solle eine Taxe nehmen.
Zufügen möchte ich noch, dass ein Gutachten vom hauseigenem Augenarzt vorliegt, dass meine Nachbarin stark in ihrer Sehfähigkeit eingeschränkt ist.
Meine Frage ist nun: Wie sollen wir uns nun verhalten?! Auf den Ausweis verzichten?!

Antworten

  • Hallo Enibas59,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Kann der Hausarzt vielleicht eine Überweisung und einen Transportschein ausstellen?
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