Preiserhöhungen Pflegedienste - Ankündigung Pflicht?

Hallo Leute - haben eine Pflegedienst aus dem Budget der "Niedrigschwelligen Betreuungsangebote".

Vor ein paar Tagen wurde mir per Email mitgeteilt, das Januar-Budget sei total überzogen und müsse mit Februar-Einsätzen verrechnet werden. Dann erhielt ich jedoch eine Rechnung. Plötzlich hatten die für Januar den Stundensatz um 5 Euro erhöht. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Müssen solche Preiserhöhungen nicht rechtzeitig angekündigt werden? Wird jetzt im Nachhinein mit dem Mindestlohn begründet. Wenn ich im Internet jedoch richtig recherchiert habe, besteht der in der Pflege bereits seit 2010.

Kann man sich dagegen wehren? Natürlich sollen die Leute anständig bezahlt werden - aber ich habe auch keine Gelddruckmaschine im Keller. Und so konnte ich nicht einmal die Stunden vorsorglich reduzieren. Das kann doch wohl alles nicht wahr sein.

Antworten

  • Hallo Stupsi,
    ich leite einen Intensivpflegedienst für Beatmungspatienten ( ausschließlich durch Fachpflegepersonal).
    Du hast bereits in einem anderen Thread eine ähnliche Frage gestellt.
    Wer hat dir mitgeteilt, dass dein Januar-Budget überzogen sei und es mit den Februareinsätzen verrechnet werden müsste?

    Um was zur Erhöhung sagen zu können, wäre es wichtig zu wissen, was du bisher gezahlt hast und über welches "Budget" NiederschwelligeBetreuung, sagt mir erstmal nichts. Meinst du damit: Pfege durch Hilfskräfte, sonstige hauswirtschaftliche Tätigkeiten.. Hier müsstest du genauer beschreiben, was bei dir gemacht wird von Seiten des Pflegedienstes.
    Du hast doch sicher einen Pflegevertrag mit dem PD abgeschlossen,oder? eine Erhöhung der Kosten, geht eigentlich nur nach vorheriger Ankündigung und Anpassung des Pflegevertrages. Als Mindestlohn gelten nach meinem Wissen 8,50 Euro die Stunde. Wir als Intensivpflegedienst sind da außen vor, da wir Fachpersonal beschäftigen, die deutlich mehr verdienen.
    In deinem Fall würde ich kontakt z.B. mit einem Pflegestützpunkt aufnehmen. der kann dir sicher mehr dazu sagen im Bezug auf "niederschwellige Betreuung" und der Kosten hierfür.
    LG Thomas

  • Hallo - es geht um die - ab Jan. 2015 - monatlichen 104 Euro. Nennt sich in der Fachsprache "Niedrigschwellige Betreuungsangebote. Hierzu zählt u. a. auch Hauswirtschaft. Die Pflegekraft bei uns ist nur dazu da, aufzupassen, falls mein Mann während meiner Abwesenheit einen epil. Anfall bekommt, um dann das Medikament zu geben. Sie muss sonst nichts tun. Einen Vertrag habe ich nicht abgeschlossen, nur die Gelder aus diesem Budget an den Pflegedienst abgetreten.

    Der Pflegedienst hat mir per Email mitgeteilt, dass das Budget Januar um 106 Euro überschritten wurde. Das hat mich stutzig gemacht.
    Geschickt hat man mir jedoch eine Rechnung über 62 Euro.

    Schon hier stimmt doch etwas nicht.

    Von der KK weiss ich mittlerweile, dass wir aus dem vergangenen Jahr noch ein Guthaben von rd. 40 Euro hätten. Mir wurde vor 1 Jahr mitgeteilt, dass 16 Euro/Std. berechnet würden. Und jetzt sollen es auf einmal 21 Euro sein.

    Nicht mißverstehen: ich gönne gerade Pflegekräften jedes gute Gehalt - aber man kann doch nicht einfach nachträglich mit solch einer Erhöhung ankommen - oder?
  • Hallo Stupsi;

    Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es nur um den Einsatz der Pflegekraft, falls Medikamente gegeben werden müssen?!
    Da stelle ich mir die Frage.. muss das zwingend eine Pflegekraft sein ? Aber dazu wäre wichtig zu wissen, welches Medikament gegeben wird und vor allem wie ( Applikationsart):
    Alleine um die Medigabe, kann es ja nicht gehen. Denn gerade nach einen Krampfanfall, ist der Betroffenen ja in den meisten Fällen Überwachungspflichtig.

    Je nachdem was die PK dort zu machen hat können 21 Euro schon gerechtfertigt sein, wenn es sich um Fachpflege handelt.
    Was in keinem Fall geht, ist eine nachträgliche Erhöhung. Hierzu sollte der PD dir vorab eine Meldung (schriftlich) abgeben.
    Offensichtlich weiß dein PD nicht was er wie macht...Rechnung über 62 Euro Und über Mail schreiben sie dir die Erhöhung, das geht absolut nicht.
    Ich denke hier solltest du den PD um Offenlegung der Situation bitten. Und mache mit dem PD unbedingt einen Vertrag!

    LG Thomas
  • Hallo stupsi,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Thomas 😀 ).

    Hast Du denn schon den Austausch mit dem Pflegedienst gesucht?
  • Hallo stupsi,

    ich erhalte zusätzlich zur Pflegestufe auch diese zusätzlichen Betreuungsleistungen.

    Diese betragen monatlich 104,00 Euro (bzw. 208,00 Euro) und können für verschiedene Hilfsangebote verwendet werden. Hilfe beim Einkauf, Freizeitgestaltung aber auch Hilfe im Haushalt. Der Pflegedienst rechnet pro Stunde 20,00 Euro mit der KK ab und die Pflegekraft erhält ihren Lohn direkt vom Pflegedienst.

    Wie ich den jährlichen Betrag in Höhe von 1.248 Euro aufteilte, bleibt mir überlassen. Ich kann in manchen Monaten mehr verbrauchen, in anderen Monaten weniger. An monatlichen "Pflichtstunden" ist man da nicht gebunden, man kann selbst kalkulieren, je nach Bedarf. Stunden, die am Jahresende noch nicht verbraucht sind, können ins nächste Jahr (bis zum 30.06.) übernommen werden. Danach verfallen diese Stunden.

    Es ist also Unsinn zu sagen, Du hättest bereits im Januar zuviel verbraucht und musst jetzt aus eigener Kasse nachzahlen.

    Eigentlich kann man bis Oktober (als Beispiel) den gesamten Betrag verbrauchen, aber dann gibt es halt bis Ende des Jahres keine Leistungen mehr.

    Hoffe, ich konnte Dir helfen.

    Liebe Grüße
    vom Zornröschen


  • Hallo Ihr Lieben - genau die Euro 104/Monat meine ich ja. Der PD hatte mir mitgeteilt, dass sie 16 Euro/Std. nehmen - und wollen nachträglich für Jan. 21/Std. Habe natürlich versucht, in Kontakt zu kommen. Mir wurde jetzt eine "Bibel" gemailt mit den Neuerugen aus der Pflegereform 2015. irgendwo dazwischen stand dann etwas von der Preiserhöhung. Der Schrieb ist ohne Datum, wurde angeblich irgendwann im Dezember 2014 verschickt. Nur nicht an mich. Außerdem wurde ich auf den "Generalvertrag Pflege" mit den KK verwiesen. Danach hätten sie angeblich schon seit Jahren über 24 Euro nehmen können.

    Der MDK teilte mir jedoch mit, dass diese 104-Euro-Budgets damit nichts zu tun haben.

    Eine detaillierte Aufstellung habe ich bis heute nicht erhalten, und - liebes Zornröschen - die KK hat mir mitgeteilt, dass ich aus 2014 noch ein Guthaben von über 40 Euro habe, welches in 2015 übertragen wurde.

    Nur, dass hier etwas nicht stimmt, zeigen ja schon die unterschiedlichen Forderungshöhen. Einmal sollen 106 Euro verrechnet werden, einmal wollen sie über 60 Euro von mir als Zuzahlung.

    Sehe ich nicht ein. Wie meine Anwältin mir sagte, muß man nachträgliche Preiserhöhungen nicht hinnehmen. Sobald Karneval vorbei ist, setze ich mich mit der Verbraucherzentrale, Beschwerdestelle Pflege, in Verbindung.
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  • Hallo - habe ich nicht bezahlt! Leider haben mir bei der Beantwortung weder ein Mitarbeiter des Pflegestützpunktes, noch ein Mitarbeiter des vielgerühmten "Beschwerdetelefon Pflege" geholfen.
    Letztere war sogar noch beleidigt, weil mir der Med. Dienst zumindest eine Teilauskunft geben konnte (wäre nicht seine Aufgabe).
    Also lief das Ganze über Anwalt. Solche Erhöhungen müssen vorher angekündigt werden und dürfen dann auch erst zu einem späteren Zeitpunkt berechnet werden. Ich will hier nur nicht zuviel sagen, damit man mir nicht noch Rechtsberatung vorwirft.

    Was mich noch mit am meisten ärgert ist die Tatsache, dass (zumindest der hier betroffene) die Erhöhung auf den angeblich seit Jahresbeginn gültigen Mindestlohn gestützt hat.

    Dabei gilt der Mindestlohn in der Pflege bereits seit 2010! Und ab Januar ds. Jhrs. wurde dieser erhöht. Und wird offenbar super von allen Offiziellen unter den Teppich gekehrt.

    Alles auf dem Buckel der Mitarbeiter und der betroffenen Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen.
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  • Hallo stupsi,
    Stundensätze gibt es bei mobilen Pflegediensten nicht, die gesetzl. Krankenkassen schließen mit den mobilen Pflegediensten Verträge ab, da sind die Kosten für jede Verrichtung festgelegt, nur diese dürfen abgerechnet werden. Die Sätze weichen von KK zu KK ein wenig ab, das sind aber nur Centbeträge. Das gilt übrigens auch für die niederschwelligen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI !
    Wo es etwas mehr sein kann ist in ländlichen Gegenden.
    Die Krankenkasse stellt dir gerne die Konditionen dieses Vertrages zur Verfügung.
    Übrigens eine Rechnung vom Pflegedienst ohne genaue Aufschlüsselung ist rechtswidrig, der Kunde (zu Pflegende) hat einen Anspruch auf eine entschlüsselte Rechnung!

    Änderunge der Verträge müssen vor in Kraft treten angekündigt werden.

    Mit Zuzahlung ist in der Regel der Eigenanteil des Kunden gemeint und nennt sich Investitionszuschlag. Der wird von jedem mobilen Pflegedienst erhoben wenn dieser nicht öffentlich gefördert wird. Prozentual von der Gesamtrechnung kann das sehr unterschiedlich sein 3-7% ist nicht unüblich!
    Lasst euch nicht über den Tisch ziehen,lieber einmal mehr fragen, es gibt genug schwarze Schafe, auch unter den mobilen Pflegediensten.

    Heidi
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