Hallo Lena2, ja, Du hast recht: die max. Wohnungsgröße beträgt 50qm.
Habe nun die Stelle kontaktiert, die dieses Gesetz abgesegnet haben.
Und sie gefragt, ob ein ärztl. Attest vom Wohnungsamt anerkannt wird, wenn man eine etwas größere Wohnung (55qm) benötigt, da wir ja auf keine Leiter steigen können und mehr Stellfläche für Möbel auf Augenhöhe brauchen.
Außerdem habe ich z.B. Stoma-Material, Verbandsmaterial, viele Medikamente, aber eben auch einen Wohnungsrollstuhl (wenn ich mal wieder eine Verletzung habe), aber eben auch ein Ergometer zur Muskel-Erhaltung.
Antwort: Es liegt am Ermessen des Wohnungsamtes, ob sie dies anerkennen. Toll, weil die Leute vom Amt von Schwerbehinderung sicher sehr viel Ahnung haben. Das hat für mich schon etwas von Willkür, oder wie halt der Beamte gerade so gelaunt ist. Und nachdem ich in der Vergangenheit mit denen sehr viel Ärger hatte, kann ich mir schon denken, wie das ausgeht bei meinem neuen Antrag. Kann ich mich gleich darauf einstellen, dass ich in Widerspruch gehen werde müssen. 🙄