Pflegegeld Zahlung eingestellt bis Rechnung der Kurzzeitpflege vorliegt

Hallo,

meine Tochter ist seid gestern in der Kurzzeitpflege es wurde kein Pflegegeld für den Monat Februar gezahlt. Nach telefonischer Rückfrage meiner KK wurde mir gesagt das die Rechnung der Kurzzeitpflege abgewartet wird und dann weiter gezahlt das kann doch rechtlich nicht ok sein? Sie ist jetzt von 2.02.15 bis 16.02 in der Kurzeit. Angeblich wäre dies so wegen den neuen Gesetzen das nehme ich auf keinen Fall so hin. Wer kennt sich da aus von euch ob das so gemacht werden darf ?
Danke

Lg Lilly

Antworten

  • Doch das ist okay. Bei Inanspruchnahme von ergänzenden Leistungen (Pflegedienst, Kurzzeitpflege...) erfolgt eine Gegenrechnung. Deshalb wird das Pfkegegeld dann nur anteilig gezahlt. Und damit kann eine Überweisung des Pflegegeldes erst nach Vorliegen der Rechnung der Kurzzeotpflege erfolgen. Ich hoffe ich konnte dir helfen.
  • Das ist ja auch nicht das Problem nur das diese Tage abgezogen werden aber es kann nicht sein wenn meine Tochter zu Hause ist und ja von mir gepflegt wird erst nach Wochen das Pflegegeld gezahlt wird. Es ist gesetzlich geregelt Am Anfang des Monats da war sie noch zu hause wenn auch nur bis 3.02 und am 16.02 ist sie wieder zu hause also steht mir auch an dem tag das Geld zu. Die Kosten der Höhe haben ja nichts mit dem Pflegegeld zu tun sondern mit den Tagen. Da wir vorher den Antrag gestellt haben weis die KK ja das es 11 tage sind daher verstehe ich die Problematik nicht.
  • Hallo Lilly58,

    die Kasse geht nun mal auf Nummer sicher. Am Ende bleibt Deine Tochter länger dort und die Kasse muss umständlich das Geld zurückfordern und ggf. eintreiben lassen. Dieses Risiko werden sie nicht eingehen.

    Auch dass sie einen automatisierten Prozess manuell überbrücken, um Dir für ein paar Tage am Anfang des Monats das anteilige Pflegegeld zu überweisen wird schwierig.

    Die Energie, die Du damit verbrauchst, das vielleicht durchzusetzen, ist meines Erachtens nach diese Teilzahlung nicht wert. Aber das musst Du natürlich selbst entscheiden.
  • Hallo Justin,

    ja du hast recht aber meine Meinung dazu habe ich bei der KK deutlich gemacht. Sie bekommen immer ihr Geld zurück auch wenn jemand vielleicht schon länger bleiben musste zum anderen war meine Tochter in den letzen Jahren NIE in einer Kurzzeit Einrichtung das erste mal voriges Jahr im September da sie nun auf den Umzug in die Wohngruppe vorbereitet wird von daher ist es für mich nicht nachvollziehbar das man Pflegegeld nach Eingang der Rechnung der Kurzzeit zahlt ich mache mich auf jeden Fall kundig ob das so gemacht werden darf denn auch wir haben Rechte.

    Schönes Wochenende😀

    lg Lilly
  • Hallo Lilly,

    ich wünsche in jedem Fall viel Erfolg!

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten.

    Ebenfalls ein schönes Wochenende 😀
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