Umgangsrecht, Vater ist Autist und gefährdet unsere Tochter

Meine Tochter hat einen Frühkindlichen Autismus, sie kommt jetzt in die Pubertät, hat einen GdB von 100%, Merjzeichen G,B und H, Pflegestufe II.
Der Vater hatte >1 Jahr keinen Umgang mehr. Er kann keine Verantwortung übernehmen. Jetzt wollen beide sich sehen. Er hat meine Tochter in der Vergangenheit mehrfach in Gefahr gebracht. Leider gibt es dafür keine Zeugen außder die glaubhaften Aussagen meines Kindes.
Jetzt hat sie ihn per SMS kontaktiert und er versucht hinter meinem Rücken mit ihr Abmachungen zu treffen und den Kontakt zu mir zu umgehen. Ich habe ihm untersagt, dass er nur realen Kontakt zu ihr nach einem persönlichen Gespräch mit mir haben kann. Das ignoriert er. Er verachtet mich als Mutter und kennt selbst keine Gefahren.
Ich müsste ihm jetzt den Umgang verbieten, aber wir haben geteiltes Sorgerecht und das Verfahren in gang zu setzen, dauert zu lange. Dafür sind die Emotionen bei meiner Tochter zu hoch. Nach Kontakt mit ihm ist sie kaum zu beruhigen. Alle, die mit ihr zu tun haben, können sie kaum bändigen. Was würdet ihr mir raten?
Als erstes werde ich morgen einen Anwalt kontaktieren. Da sich der Vater so lange nicht gemeldet hatte und keine Schwierigkeiten machte, hätte mir vermutlich kein Gericht das alleinige Sorgerecht zuerkannt. Der Vater lebt it einer egoistischen. lieblosen, primitiven und kinderlosen viel jüngeren Frau zusammen. In früheren Kontakten wurde ich dort vor meiner Tochter verspottet. Heute lockt er sie mit süßen Hundebildchen und wie sehr er sie vermisst. Das will ich ihm keineswegs absprechen und meiner Tochter nicht den Zugang verwehren. Aber er lässt sich von mir nichts sagen und macht das, worauf der Lust hat, ohne Rücksicht, wie es auf die Entwicklung meiner Tochter und unser Zusammenleben sich auswirkt.
Das Jugendamt war bisher keine Hilfe, da sie völlig überlastet sind.
Ich bin sehr dankbar für Antworten. Bin völlig ratlos, woher schnelle Hilfe kommen kann, da er sie nächste Woche sehen will und ich sie ihm keineswegs mitgeben kann.

Herzliche Grüße an das Forum. Eure Nova

Antworten

  • Hallo nova,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Das ist eine schwierige Situation. Insbesondere, da wir hier nicht die detaillierte Vorgeschichte kennen…

    Was rät Dein Anwalt?
  • Guten Morgen Nova,

    sei uns herzlich willkommen im Forum.😉

    Kinder benötigen beides, - Vater wie Mutter - in und zu der ganz persönlichen Entwicklung. Dein Beitrag ist sehr Emotional geschrieben zum Kindesvater, nur helfen wird dir dies nicht wirklich.

    Dein Ex Partner lebt sein heutiges Leben zu seinen Vorstellungen. Eine unterschwellige Kritik an der heutigen Lebensführung wäre falsch durch dich. Weil diese schleicht sich in der Diskussion zum Kind unbewusst ein.Kinder haben ganz besondere Antennen, - wenn etwas nicht stimmig ist.

    Ihr müsst euch an einen Tisch setzen. Offen Reden, wie die Vorstellung im getrennten Umgangsrecht zukünftig, zu beiden Seiten gestaltet werden soll. Was du dir vorstellen kannst und was du ablehnst. Das Kinder eine Erwartungshaltung haben zum Vater, wie auch zu dir. Anders habt ihr nicht die Möglichkeit auf einen Nenner zukommen im Interesse der gemeinsamen Tochter.

    Fordere den Respekt ein vom Expartner in der Diskussion, Schmähungen, Verletzungen jeglicher Art haben in der Gegewart der Tochter nicht`s zu suchen. Nicht eure Gefühle stehen im Vordergrund, sondern die des Kindes.

    Und sollte es nicht gehen, so bleibt nur der Gang zum Familiengericht um das Umgangsrecht zu klären.

    Ich wünsche euch Erfolg, das es euch gelingt die richtigen Lösungen, Worte zu finden, so das beide Seiten mit Leben können. Mfg Lyn

  • Ich sehe es ähnlich wie Lyn.
    Wenn gemeinsames Sorgerecht vereinbart wurde, wirst du um einen Dialogversuch nicht herumkommen, zumindest nicht, so lange eure Tochter den Kontakt zum Vater wünscht.
    Aus persönlicher Erfahrung kann ich nur sagen, dass gütliche Einigungen, Gespräche mit dem Hintergrund des Wohles des gemeinsamen Kindes (!) eigentlich besser laufen als gerichtlich erzwungene Regelungen.
  • Hallo
    Lyn und solitär haben schon sehr gute Beiträge geschrieben . Ich habe noch einen sehr Unkonventionellen Beitrag .
    Wäre es Möglich im Sinne einer Notfall Massnahme das Kind an eine dritte Stelle Pflegefamilie zu geben bis sich die Wogen etwas geglättet haben ?