Anspruch auf Kostenübernahme

Schönen guten Abend,

hiermit ne kurze Einleitung:

hatte mit 3 Jahren an schweren Verkehrsunfall und leide seitdem an SHT (Schädel-Hirn-Trauma)
GdB 90% . Habe 2001 eine Ausbildung zur Bürokraft in München mit Erfolg abgeschlossen. Hatte vor 3 Jahren es auch geschafft meinen Führerschein zu machen.
Sitze jetzt seit 2001 daheim rum und schreibe eine Bewerbung nach der anderen nur Absagen. Habe vor kurzem Kontakt zu einer Einrichtung spezial für SHT-Patienten aufgenommen, mir ging es in erster Linie darum eine Job zu finden. Daraufhin meinte eine zu mir ich sollte es doch mal Ehrenamtlich versuchen. Wohne aber leider auf dem Land, Verkehrsmittel gleich Null und ich musste leider letztes Jahr mein Auto abmelden.

Frage:
Die nächste Ehrenamtlich Möglichkeit wäre 20 km von mir entfernt, deshalb spiele ich mit dem Gedanken umzuziehen.

1. Wollte jetzt wissen weil ja Ehrenamt kein Job in dem Sinne
ist, ist es möglich (bin Hartz4-Bezieher) eine Kostenübernahme
für eine Wohnung zu beantragen beim Jobcenter?

2. Welche Fördermittel könnte ich noch Beantragen, weiß durch
mein Pratikum beim ZBFS das weil ich Hartz4 bekomme die
Möglichkeit auf eine Kostenlose Wertmarke hätte.

Danke schonmal im Voraus

und LG

Daniel

Antworten

  • Hallo Daniel,

    du hast geschrieben, dass du Hartz4-Bezieher bist.
    In diesem Fall wird es wohl das beste sein, sich direkt beim Jobcenter zu informieren.
    Die Ansprechpartner dort sollten dir alle Möglichkeiten und Unterstützungsleistungen nennen können.

    Im Bezug auf die Behinderung und finanzielle Hilfen beim Umzug, findest du hier unseren Artikel zum Thema: http://www.myhandicap.de/umzugsbeihilfe-wohnungswechsel-behinderung.html

    Ich hoffe, dir damit schon ein wenig weiter geholfen zu haben.

    Beste Grüße, Steffen
Diese Diskussion wurde geschlossen.