Sonderurlaub bei Schwerbehinderung GdB 50

Hallo zusammen,

kann mir bitte jemand sagen, ob der zusätzliche Sonderurlaub von 5 Tagen abhängig von der Mitarbeiterzahl einer Firma ist.

Im konkreten Fall sind in der Firma 4 Mitarbeiter als Festangestellte und 3 Teilzeitkraft.

Danke für eure Hilfe.

Gruß
Jürgen

Antworten

  • Hallo Jürgen,

    Meines Wissens zählt nur der GdB und da dieser bei Dir bei 50% liegt,dürfte der Zusatzurlaub bestand haben.
    Ich weiß nur, daß Behinderte in der WfB und die Gleichgestellten mit 30 und 40% ihn nicht haben, aber Du hast bei 50% Schwerbehindertenstatus.

    LG

    Surfer
  • Hallo Jürgen.
    Mit 50% Schwerbehinderung bzw ab 30% mit Gleichstellung steht dir Sonderurlaub von 5 Tagen pro Jahr zu. Dieser ist unabhängig von der Mitarbeiteranzahl. Sag deinem Chef er soll doch bitte ins Bundesurlaubsgesetz schauen.
    Viel Glück, dani
  • Danke für eure Antworten.

    Schönen Tag euch Allen.

    Gruß
    Jürgen
  • Hallo Jürgen,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Das Anliegen ist ja nach eigenen Aussagen bereits geklärt. Wir freuen uns, wenn geholfen werden konnte 😀

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können - bei Bedarf - die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
  • Super Justin.

    Danke dir.

    Gruß
    Jürgen
  • hippo80 hat geschrieben:
    ab 30% mit Gleichstellung steht dir Sonderurlaub von 5 Tagen pro Jahr zu.

    Das stimmt so nicht ganz:
    Der Zusatzurlaub gem. § 125 SGB IX :
    "2. Gleichgestellte behinderte Menschen:
    Schwerbehinderten Menschen werden behinderte Personen gleichgestellt, die einen Grad der Behinderung von weniger als 50 %, aber mindestens 30 % besitzen. Für gleichgestellte behinderte findet § 125 SGB IX keine Anwendung, vgl. § 68 Abs. III SGB IX, so dass diese keinen Zusatzurlaub beanspruchen können."


    Aber mal was noch anderes:
    Ich bekomme immer 5 Tage SU(Sonderurlaub)bei einer 6-tage - Woche.
    Nun gibt mir der Chef 6 Tage SU, weil ich auch eine 6 -Tage -Woche habe,aber die habe ich schon seit 6 Jahren.
    Ist das Gesetz nun neu angewendet worden oder stand mir das schon immer zu?
    Wie soll ich mich verhalten?
  • Hallo Jürgen 1955,

    Wenn es 6 Arbeitstage sind, also samstags regelmäßiger Arbeitstag, dann sind es 6 Tage Sonderurlaub. Das paßt schon, so stehtes auch im Schwerbehindertengesetz.

    LG

    Surfer
  • surfer hat geschrieben:
    Hallo Jürgen 1955,

    Wenn es 6 Arbeitstage sind, also samstags regelmäßiger Arbeitstag, dann sind es 6 Tage Sonderurlaub. Das paßt schon, so stehtes auch im Schwerbehindertengesetz.

    LG

    Surfer


    Was ist, wenn die Arbeitszeit
    1 Woche 5 Tage
    und
    1 Woche 6 Tage
    immer im Wechsel ist?

    Wie verhält sich dann der Sonderurlaub?
  • Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Steht da regelmäßig an 5 Arbeitstagen, hast du 5 Tage SU. Steht da, regelmäßig an 6 Arbeitstagen, hast du 6 Tage SU
  • 40 std -Woche steht drin.
    Es wird immer im Wechsel gearbeitet.
    Nun sind es aber meist 3 Wochen mit an 6 Tagen im Monat.
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