Schwerbehinderung rückwirkend / Bescheinigung vom Finanzamt

Hallo zusammen,

ich habe aufgrund eines Wirbelsäulenleidens einen GdB von 30 zuerkannt bekommen.

Da das Leiden bereits mehrere Jahre besteht, habe ich Widerspruch eingelegt und die Anerkennung ab dem Tag der Diagnosestellung durch den Orthopäden beantragt.

Nun kam ein Schreiben vom Versorgungsamt, dass ich zur Anerkennung ab dem Jahr der Diagnose eine Bescheinigung des Finanzamtes über die Notwendigkeit vorlegen soll.

Ist das üblich? Ich habe die rückwirkende Anerkennung ja gerade zur Geltendmachung von Nachteilsausgleichen gegenüber dem Finanzamt beantragt.

Gruß Wolfgang

Antworten

  • Hallo wolschx,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
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    Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

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    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Wolfgang,

    Ich kann da zu nur folgendes sagen aus meiner Erfahrung heraus ist es völlig unüblich eine derartige Bescheinigung zu fordern. Was sollte die Bescheinigung enthalten? Wie schon richtig festgestellt wurde hat ja die Antragstellung beim zuständigen Amt nun erst einmal nichts mit finanziellen ausgleichen durch das Finanzamt zu tun es geht allein um diagnostische Fragestellungen. Wie hier eine Bescheinigung des Finanzamtes weiterhelfen soll erscheint mir persönlich schleierhaft. Und ist mir in meinem ganzen Berufsjahren so noch nicht untergekommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Weidenoberpfalz
  • Hallo Weidenoberpfalz,

    vielen Dank für die Antwort.

    Eine telefonische Rückfrage beim zuständigen Finanzamt zeigte, dass auch der Sachbearbeiter dort höchst erstaunt über dieses Ansinnen des Versorgungsamtes war.

    Gruß Wolfgang
  • Und was sagt jetzt das Versorgungsamt?

  • Hallo Justin,

    die Antwort des Versorgungsamtes steht noch aus. Ich habe die Rückfeststellung im Rahmen eines Widerspruches beantragt und das schriftlich eingereicht.

    Sobald ich das Ergebnis habe teile ich es hier mit.

    Gruß Wolfgang