Rechtsanspruch auf grössere Wohnung bei Behinderung

Bin schwer lungenkrank COPD m. Emphysem.
Möchte von Recklinghausen nach Dortmund umziehen in eine 61,82 qm Wohnung. Habe GdB 90 % G,aG,B,RF, einen Rollator innerhalb d. Wohnung eine E-Mobil, 3 Sauerstofftanks a 1,05m hoch 0,50 m Durchmesser, Heimbeatmung Inhalationsgerät,warte auf Spenderorgan muss tägl. Ergometertraining zu Hause machen. Waschmaschine und Ständer zum Wäsche trocknen müssen in die Wohnung da ich nicht mehr in den Keller komme wegen extremer Atemnot.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf eine Wohnung in dieser Grösse? Wenn ja welche Paragraphen kann ich den Herren vom Grundsicherungsamt vorlegen?

Freu mich auf zahlreiche Antworten

Antworten

  • Hallo ladyzu,

    Allein schon durch aG im Ausweis hat man Anspruch auf eine größere Wohnung, da oft davon ausgegangen wird. daß ein Rollstuhl gebraucht wird.

    LG

    Surfer
  • Hallo Surfer
    Danke für deine Antwort.

    Kannst du auch eine Grösse beziffern und event. den Paragraphen den ich vorlegen kann ?

    Das Amt meint sie haben eine kleine Doofe vor sich......für Amwalt reicht mir die Zeit nicht mehr ( Wohnung ist nur bis ende der Woche reserviert) und mein Anwalt leider im Urlaub.


  • Guten Tag Lady,..

    Du hast einen Rechtsanspruch von 69 cm² für eine Person mit Rolli. Unterschieden wird der Anspruch ob du Hand oder E- Rolli nutzt. Zum E Rolli erhöht sich der Anspruch nochmals. Grund, großer Wenderkreis !

    Eine behindertengerechte Wohnung muss nach oder zu einer DIN - Verordnung gebaut sein oder zukünftigt gebaut werden. In alten Wohnungen fand dies keine Berücksichtigung in der Vergangenheit - das ist dein bestes Argument. Wenn du eine gute Wohnung findest zu deiner Behinderung, für mehr Lebensqualität zu deiner Behinderung, muss die zuständige Behörde dich unterstützen.

    Unter dem Link kannst du es nachlesen. Kommen weitere Personen dazu oder hast du eine Pflegestufe erhöht sich der Bedarf nochmals.

    Der Link:
    http://nullbarriere.de/wohnflaechen.htm

    Die Behörden wissen schon was einer Person mit Rolli zusteht, nur sie wollen es schlicht nicht wissen. Weil sie wie in deinem Fall auch die Kosten tragen müssen zum Wohnraum. Es ist eine schwierige Thematik.

    Du kannst dich auch auf die Behindertenkonventionen berufen, auch die stützen dein Anliegen, deine Bedürfnisse als Person mit Behinderung.

    Immer ruhig bleiben schaue dich oben auf der Seite um und du wirst Erfolg haben, allerdings muss deine Argumentation gegenüber dem Träger gut vorbereitet sein. Wünsche dir ein gutes Händchen und toi,toi, toi . Mfg Lyn 😉

  • Danke Lyn,

    der Link sagt mir etwas über Rollstuhlfahrer/ innen, ich habe GsD im Moment nur einen Rollator. Weißt du ob das auch für Rollatoren gilt ?

    Lg Dany
  • Guten Tag Lady,..

    Eine Person mit Gehbehinderung und dem Hilfsmittel eines Rolllator im Alltag hat auch diesen Anspruch. Da man mit dem Rollator noch zusätzlich Dinge transportieren kann. Bist du auf Unterarmstützen / Gehhilfe angewiesen sind beide Hände voll.

    Durch den Rollator bekommst du mehr Beweglichkeit, Eigenständigkeit, Lebensqualität etc. zurück. Wer will dir dies streitig machen, eine SB = Sachbearbeiter / rin? Nein dazu hat diese Person nicht das Recht.

    Es sind die kleinen Dingen die unseren Alltag bereichern und um die muss man bereit sein zu kämpfen. Ich persönlich habe immer die Erfahrung gemacht in einer Diskussion kleine Erlebnissen / Erfahrungen mit eingebracht.

    Als meine Wohnung zu klein wurde, sagte ich damals zu der Dame ich habe kein Problem wenn sie mich mehrmals am Tag auf die Toilette setzen, nur weil ich mit dem Rolli nicht mehr ins Bad komme. Oder sie mich die 10 Stufen Morgens, Mittags Abends hochtragen, wenn ich das bedürfnis nach frischer Luft habe. Oder zum Einkaufen, zum Arzt etc. muss.

    Meine Liste aus dem Alltag war sehr lang und zum Schluss sagte ich das die Zeiten der Besenkammer vorbei seien für Personen mit Behinderung. Da nahm sie meinen Antrag an und der wurde positiv beschieden.

    Lady ich bin zwar Mehrfachbehindert nur meine scharfe Zunge wird respektiert es kam nicht sofort ich musste es mir erarbeiten. Eine gute Vorbereitung ist schlicht alles, ich wünsche dir das du es schaffst.

    Wichtig ist auch wenn du etwas nicht verstehst, so stelle Fragen, hake nach "Warum" das so ist und wo es steht. Trifft ein SB eine Aussage die du nicht kennst musst er / sie dir zeigen wo es steht.

    Jedes Amt , Behörde ist zur Aufklärung verpflichtet ! Mfg Lyn😉

  • Gibt es das auch bei Epilepsie?

  • Guten Abend Katermax,

    ich verstehe deine Frage nicht. Bitte erkläre dich nochmals, Mfg Lyn😉
  • Hallo Lyn.
    Hier habe ich schon einmal angefangen gehabt, zu fragen.
    Da dieses Thema ähnlich ist, dachte ich, evtl. kann mir hier weitergeholfen werden.
    http://www.myhandicap.de/forum.html?&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=31792

    Danke im voraus.

  • Guten Tag Katermax,..

    Danke für den Link zu deinem Beitrag. Nein ich denke nicht das dir mehr Wohnraum zusteht zu deiner Behinderung, in der Situation.

    Nur wenn du eine Person kennst, dann gab es ganz bestimmt noch andere Gründe die für eine größere Wohnfläche ausschlaggebend waren. Du kannst das jedoch bei deiner für dich zuständigen Behörde erfragen, so bist du auf der sicheren Seite.

    In diesem Sinne, habe eine gute Zeit, Mfg Lyn😉
  • ich bedanke mich bei dir.