Voraussetzung Erhalt Schwerbehindertenausweis

Ich wohne ab heute in den Niederlanden, bin deutscherb Staatsbürger und Empfänger der deutschen Rente.
Habe ich trotzdem Recht auf Ausstellung eines Behindertenausweises. Mein derzeitiger Behindertengrad ist 70%

Antworten

  • Hallo!

    So wie du schreibst, hast du ja einen (deutschen) Behindertenausweis.

    Für die Niederlande musst du dich an die entsprechenden Behörden wenden.

    Eventuell (oder fast sicher) wird der Behindertengrad aber neu festgestellt (Gutachter)
    ähnlich MdK bei uns (niederländisch kann ich nicht).

    Der deutsche Behindertenausweis gilt (rechtlich) nur auf bundesdeutschem Gebiet.

    Gruß
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