Unterhalt und Betreuer für körperlich und geistig behindertes volljähriges Kind

Hallo*,

mein Sohn aus erster Ehe ist körperlich und geistig hochgradig behindert. Leider habe ich seit Jahren (auf Wunsch der Kindsmutter) keinen Kontakt mehr zu meinem Sohn. In zwei Monaten wird mein Sohn volljährig.

Nun meine Fragen: 1. wer bestimmt und bestellt den Betreuer (Vormund)?, 2. muss oder kann der Vormund Grundsicherung für das Kind beantragen?, 3. wie verhält es sich mit dem Unterhalt, den ich ab der Volljährigkeit an meinen Sohn bezahle?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank.

Ernst

Antworten

  • Hallo Ernst,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Fachexperten benötigen für eine kompetente Antwort möglichst viele relevanten Details zum jeweiligen Anliegen. Sollte es weitere Informationen geben, wäre es hilfreich, wenn Du diese in der Zwischenzeit nachreichst. Dabei werden selbstverständlich keinerlei persönlichen Daten benötigt.

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
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    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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