Anspruch auf Beteiligung der IV für die externe Betreuung

Guten Tag
Unser 14-jähriger Adoptivsohn hat schwerste Bindungsstörungen und wurde als IV-Fall anerkannt. Nach 10 Jahren ist ein gemeinsames Zusammenleben aufgrund seiner Agressivität nicht mehr möglich. Wir mussten ihn fremd platzieren und müssen die Kosten zu 100% tragen. Haben wir von der IV Anspruch an einer Beteiligung?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antworten

  • Hallo Kolibri04

    Herzlich Willkommen im MyHandicap-Forum! 😃

    Besteht beim Adoptivsohn eine behördliche Massnahme? Bspw. Beistandschaft oder Vormundschaft?

    Ich frage, da Fremdplatzierungen von der Kindern meist von der KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) angeordnet und mit entsprechener Verfügung ausgesprochen werden.

    LG Simon



  • Guten Morgen Simon
    Nein bis jetzt nicht, da wir anhin alles gut handhaben konnten. Das KESP stand uns zeitweise beratend zur Seite. Gleichzeitig sind wir vom KJPD seit Jahren unterstützt worden. Zur Zeit wird unser Sohn durch eine Pflegemutter, welche bei einer zertifizierten Kriseninterventionfirma angestellt ist, betreut.
    Danke für deine Antwort.
    Herzliche Grüsse
    Kolibri04

  • Lieber Simon

    Leider habe ich keine Antwort erhalten.

    Lg
    kolibir04
  • Hallo Kolibri04

    Ich mache mich weiter schlau, sobald ich weitere Infos haben, melde ich wieder!

    LG Simon


  • Hallo Kolibri04

    Ob die IV die Fremdplatzierungskosten übernehmen muss, lässt sich nicht abschliessend beantworten. Ist das schwierige Verhalten des Sohnes Teil der von der IV anerkannten Behinderung/Einschränkung, so ist davon auszugehen, dass die IV diese mitzufinanzieren hat.

    Falls ihr als Eltern die Platzierung aber ohne Absprache und gewählt habt und der Platzierungsort von der IV nicht anerkannt ist, so wird diese vermutlich nicht zahlen.

    Grundsätzlich muss subsidiär immer die Sozialhilfe bezahlen, kann aber natürlich je nach Vermögens- und Einkommenssituation der Eltern aber auf diese zurückgreifen. Das bedeutet, reiche Eltern müssen dann selbst bezahlen.

    Zudem wird die Sozialhilfe auch entscheiden müssen, ob die Platzierung aus ihrer Sicht zum Kindesschutz notwendig ist und möglicherweise je nach Einschätzung eine finanzielle Unterstützung ablehnt.

    Liebe Grüsse Simon
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