Verleihfirma als Arbeitgeber

Ist es richtig, dass das Integrationsamt bzw die örtliche Fürsorgestelle keine Unterstützung bei einer möglichen Wiedereingliederung am Arbeitsplatz anbieten kann, weil mein behinderter Freund bei einer Verleihfirma angstellt ist. Er hat dort bislang eine unbefristete Stelle, Integration bzw. der Einsatz eines Technischen Beraters sei jedoch nicht möglich, denn er habe "keinen festen Arbeitsplatz", dieser könne daher nicht behindertengerecht umgestaltet werden. Wenn die Informationen stimmen, wird die Verleihfirma ihn wohl entlassen.

Antworten

  • Hi Annke

    Ohne dass ich jetzt eine Rechtsgrundlage parat habe, kann ich mir vorstellen, dass das Integrationsamt nicht tätigt wird. Der Arbeitgeber deines Freundes ist ja die Verleihfirma und die kann ihn auch zu einer anderen Firma ausleihen.
    Vielleicht besteht die Möglichkeit, dass die Firma (ich nenne sie mal Arbeitsfirma) bei der er tatsächlich arbeitet ihn übernimmt. Allerdings haben viele Verleihfirmen Knebelverträge mit den "Arbeitsfirmen", das heißt Mitarbeiter dürfen 6 Monate nicht übernommen werden. Dies gilt auch dann, wenn dein Freund aus der Verleihfirma entlassen wurde, da dies Verträge zwischen der Verleihfirma und der Firma die leiht sind.
    Versuchen kann man es trotzdem mal - mit gutem Willen von beiden Firmen wäre es möglich.

    Klaus
  • Hallo,

    was da die rechtliche Situation in Bezug auf Integrationsamt ist, weiß ich nicht.

    Was mir einfällt ist allerdings:

    Hat Dein Freund einen GdB von mindestens 50 bzw. 30 und Gleichstellung? Dann ist das ja mit der Kündigung seitens des Arbeitsgebers auch nicht so einfach, da er verstärkten Kündigugnsschutz genießt.


    Besten Gruß, ananim
  • Wie es in Deutschland ist weiss ich nicht .
    In der Schweiz gibt es unendlich viele Stiftungen aber keine kann oder will mir helfen
    Verleihfirmen haben wenig Verantwortung und viel Gewinn . Leider muss ich schon seit ein paar Jahren für diese Blutsauger arbeiten .